Ich (21) stehe auf 14jährige?

15 Antworten

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Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Jugendlicher ab 14 als "sexuell mündig" und darf mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist. Eine Altersgrenze für den Partner gibt es dabei NICHT und die von Dir zitierte Grenze für über-21-jährige gilt auch nur DANN, wenn dieser nachweislich (Gutachter erforderlich!) die "Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" der Jugendlichen ausnutzt. Dies gelingt allerdings nur recht selten!

Erst vor wenigen Jahren hat ein Gericht entschieden, dass eine 15jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf: 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html 

Die beiden waren erst dieser Tage wieder in der Presse, sind immer noch zusammen und wollen demnächst heiraten.

Mädchen fühlen sich ja ohnehin oft eher zu älteren, reiferen Jungs hingezogen und können mit Gleichaltrigen wenig anfangen. Daher sind in den meisten Beziehungen die Jungs im Schnitt 2-3 Jahre älter, als das Mädchen.

Solange Du eine Beziehung auf Augenhöhe führst und Dein Alter und Deine Lebenserfahrung nicht ausnutzt um die Mädels zu irgendetwas zu drängen, wo sie glauben Dir dies aufgrund Deines Vorsprungs "schuldig" zu sein, spricht erst einmal nichts dagegen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Du fragst nach ehrlichen Antworten, also bekommst du auch eine:

Ich kann diese Neigung nicht unterstützen. Ich weiß, du kannst von Natur aus nichts dafür, dass du diese Neigungen hast, aber man kann dran arbeiten.

Diese Mädchen, von denen wir reden, sind gerade einmal 14 Jahre alt. Die sind gerade noch im Wachstum und das nicht nur äußerlich.

Ein Mädchen im Alter von 14 Jahren hat lange nicht die geistige Reife und Reflexionsfähigkeit erreicht wie eine 18-jährige.

Desweiteren befindet ihr euch doch gerade in zwei völlig verschiedenen Lebenssituationen. Sie ist 14, macht also noch 4 bis 5 Jahre Schule und geht danach studieren oder macht eine Ausbildung. Du hingegen bist bereits 21, hast also - falls du studieren solltest - dein Studium schon zur Hälfte durch, ne Ausbildung hinter dir oder lebst zumindest seit ein paar Jahren in der Arbeitswelt.

Wie sieht das dann eigentlich aus, wenn sie irgendwann 16 wird. Lässt du sie dann fallen und schmeißt dich an die nächste oder hättest du sogar das Ziel einer langwierigen Beziehung?

Gruß Kevidiffel

Weisskuchen  27.06.2020, 00:25
Sie ist 14, macht also noch 4 bis 5 Jahre Schule

Mit 14 ist man für gewöhnlich schon in der 8. Klasse.

Kevidiffel  27.06.2020, 00:27
@Weisskuchen

Richtig und wenn man Abitur macht, hat man 12 Jahre Schule, muss also noch die 8., die 9., die 10., die 11. und die 12. Klasse machen.

Zu aller erst solltest du dich ein bisschen besser mit den Gesetzen auseinander setzen, dann würdest du merken, dass für deinen Fall § 182 StGB gilt.

Zweitens, es ist wie es ist. Aber wenn eine solche Konstellation eintritt (es gibt solche Sachen die wirklich gut gehen), sollte man sich fragen, ob man bereit ist das auch öffentlich zu vertreten.

Wenn Nein, dann ist die Frage nach dem "Warum" wichtig um zu eruieren, ob da Gefühle im Spiel sind oder doch eher "Hebephilie" ist.

fusselchen70  06.02.2018, 12:58

Sehr gut geschrieben. Was ändert sich rechtlich für ihn, wenn er 22 wird??

FRWLD 
Fragesteller
 06.02.2018, 16:25

Zu aller erst solltest du dich ein bisschen besser mit den Gesetzen auseinander setzen, dann würdest du merken, dass für meinen Fall § 182 StGB nicht gilt.

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.

Ich denke auch das es Hebephelie bei mir ist.

Muhtant  06.02.2018, 17:48
@FRWLD

Kamerad!!!

Du nennst nur Absatz 3. Es gibt aber noch 1 & 2. Ergo, wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil...nur das lesen was man will zählt nicht! Aber hier für dich...

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

FRWLD 
Fragesteller
 07.02.2018, 07:29
@Muhtant

1. und 2. trifft ebenso wenig auf mich zu, da normaler Kontakt keine Zwangslage oder Entgeld beinhaltet.

Ich habe lediglich den Absatz genommen der noch ansatzweise auf mich zutreffen könnte.

Wer lesen und denken kann, ist klar im Vorteil. Nur als kleiner Tipp von mir. ;)

PS: Nichts zur Frage hinzuspinnen, sondern nur das nehmen, was auch dasteht.

Muhtant  07.02.2018, 08:08
@FRWLD

Du redest eine Grütze...

Du verstehst einfach nicht was der Text besagt...Das ist das was rechtlich dir anzukreiden wäre, wenn Fall X in dem genannten Zusammenhang eintreten würde.

Aber wenn du glaubst, dass es auf dich sowieso nicht zutrifft und du offensichtlich dich ja ziemlich gut mit dem Strafgesetzbuch auskennst, dann frag doch hier nicht so blöd. Und man mag es kaum glauben, es soll Menschen geben, die sich damit deutlich besser auskennen als du.

PS: als Entgelt, können dir auch Geschenke ausgelegt werden; oder das Mädel sagt der Polizei "Ich wollte das nicht", darüber scheint dein Gehirn wohl nicht nachgedacht zu haben -->>> dann bist du dran alter. Im Knast wirst du keine ruhige Minute haben!

Aber mach was du willst und ich habe meine Ruhe. Das o. g. ist der § im StGB der auf dich KOMPLETT zutrifft, was du daraus machst, ist dir überlassen.

Wo hast du denn die Info her? ich hab diesen Paragraphen hier gerade offen. Da steht nichts davon drin, dass du mit 21 straffrei in dieser Hinsicht bist. Davon abgesehen steht in diesem Paragraphen aber auch UNTER 14.

^^ Der bezieht sich überhaupt nicht auf dein Problem.

Ich denke ja immer, dass dir das Selbstbewusstsein fehlt, dich mit Gleichaltrigen abzugeben. Stattdessen versuchst du es bei Kindern. Ich finde es armselig.

FRWLD 
Fragesteller
 06.02.2018, 16:28

Danke für deine Meinung, aber an Selbstbewusstsein mangelt mir wirklich nicht, da ich schon einige ältere Beziehungen hatte und auch mein Freundeskreis (w. wie m.) in meinem Alter ist. Es ist lediglich meine sexuelle Präferenz.