Hundevertrag bitte Hilfe?
Hey Leute, eine Freundin (21) von mir hat ihrer Mutter zum Geburtstag einen Husky geschenkt denn Vertrag hat sie unterschrieben (eine Freundin ) und dem Besitzer gesagt das ein Geschenk für ihrer Mutter ist. Jetzt meine Frage die Mutter kann denn Hund nicht mehr halten warum auch immer und will den abgeben jedoch will sie denn Hund nicht zurück zu dem Besitzer geben da sie weit weg wohnt. Denn Vertrag hat die Tochter unterschrieben aber da sie denn Hund verschenkt hat müsste der Vertrag doch verfallen oder sehe ich das falsch
Das steht im Vertrag drinn: Der Käufer verpflichtet sich den Hund - artgerecht zuhalten; ihn nicht zu schlagen; ihm täglich Trockenfutter und was zugeben, - ihn bei Bedarf Tierärztlich versorgen zu lassen ( 1x jährlich Impfen), - ihn Rasse gerecht zu beschäftigen, - der Hund sollte in die Familie einbezogen werden, - Kettenhaltung und 24stündige Zwingerhaltung sind nicht erlaubt. Falls das Tier aus irgendeinem Grund, nicht mehr artgerecht gehalten wird bzw. gehalten werden kann, ist der Vorbesitzer ( Herr .....) zu informieren. Erhält der Vorbesitzer (Herr .....) Kenntnis davon, das im Schutzvertrag enthaltenen Punkte, zu Lebzeiten des Hundes, nicht eingehalten werden, darf der Hund zurück gegeben bzw. gefordert werden. (unentgeltlich) Der Käufer hat vorstehende Bedingungen gelesen und erkennt sie als Ganzes an. Sobald der Hund übergeben wurde entfällt jede Haftung des Vorbesitzers. Sie hat einfach angst das es vielleicht gerichtliche Konsequenzen hat wenn der Hund weiter verkauft wir da im Vertrag ihre Unterschrift steht aber da sie denn Hund verschenkt hat müsste der Vertrag doch ungültig sein oder ? Danke für's lesen und hoffe ihr könnt mich beraten:)
5 Antworten
Auch ein Hund ist eine Sache. Die Frage ist jetzt, ob es sich um einen Kaufvertrag handelt und eine Eigentumsübertragung stattgefunden hat oder ob der Hund nur den Besitzer gewechselt hat.
Ich bin jetzt kein Jurist, aber habe vor kurzem eine kaufmännische Ausbildung gemacht und da im Vertrag von einem "Käufer" die Rede ist, würde ich von einer Eigentumsübertragung ausgehen, aber wenn auf dem Dokument nicht Kaufvertrag, sondern "Schutzvertrag" steht, solltet ihr ggf. einen Juristen befragen.
Bei einem Kaufvertrag gibt es bezüglich der AGBs oder sonstiger Klauseln lt. BGB gewisse Einschränkungen wodurch die eine oder andere Klausel (z.B. die Eigentumsrückübertragung) unwirksam wird.
Nun hast Du den Hund weiterverschenkt, wodurch man bei Unwissenheit deiner Mutter von dem Rückforderungsrecht des Vorbesitzers (wenn keine Eigentumsübertragung stattgefunden hat), von einem gutgläubigen Erwerb durch deine Mutter ausgehen könnte (also deiner Mutter kann er eigentlich nichts anhaben).
Die Gerichte entscheiden mal so und mal so und wenn Du Stress vermeiden willst, dann bring den Hund einfach zum Vorbesitzer zurück
Diese blöden Schutzverträge machen regelmäßig Ärger (ich verstehe nicht warum jemand so etwas unterschreibt) - die Fahrtkosten dürften mit Sicherheit billiger sein als eine Rechtsberatung bei einem Anwalt....
Hier noch ein Link:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html
Den Vertrag kann man vergessen. Mit dem Kauf gehört der Hund dem Käufer und kann damit machen was er will. Zur Rückgabe ist man nur verpflichtet, wenn der Hund zur Pflege übergeben wurde und im Vertrag steht, dass der Hund im Besitz des Verkäufers/ Organisation bleibt. Bei Blindenhunden wird das so gemacht.
ok alles gebe ich so weiter vielen danke :)
Gerne! :-)
Ich versteh nicht wie Menschen so verantwortungslos sein können und tiere verschenken!!!!! Das sind lebewesen die verschenkt man nicht wie ne pollypocket !! Was hat deine freundin sich dabei gedacht ohne das mit ihrer mutter abzusprechen?! Solche menschen verabscheue ich dermaßen! Ist denen das tier egal, nur weil die sich toll fühlen, die macht zu haben, mit tieren handeln zu können ?! Was soll sowas
Gebt ihn doch einfach dem Hund zu liebe dem vorbesitzer zurück, mein Gott...
Wenn man schon vorher nicht nachdenkt und der Hund darunter leiden muss.
So Menschen regen mich echt auf
Erst unüberlegt handeln. Und dann ist noch der Weg zum Vorbesitzer zu weit. Dort kennt sich jemand aus,der mit dem Abgeschobenen Tier umgehen kann. Bei fremden Leuten müßte er sich erst wieder eingewöhnen.
Also tut dem armen Kerl das nicht an!
als Überschrift steht steht Schutzvertrag aber aie meinte zu denn Besitzern das sie denn hund verschenken wird an ihrer Mutter was im Vertrag steht hab ich ja geschrieben :)