Holzlagerung im Außenbereich BW?

1 Antwort

Hey,

alle Grundstücke sind beim Katasteramt in den Flurkarten eingetragen. Verschiedene Flächen werden kategorisiert und bekommen eine Nutzung zugewiesen, zB Gewerbegebiet, Forstgebiet, Wohngebiet, Naturschutzgebiet usw.

In den meisten Gebieten, die direkt zu Gemeinden gehören gibt es ergänzende Flächennutzungspläne. Das sind, vereinfacht gesagt, Regeln, an die sich die Anlieger und Grundstückseigentümer im Bezug auf das Grundstück halten müssen.

Dort steht drinnen, wie hoch Gebäude sein dürfen, wie tief gegraben werden darf, welche besonderen Dinge zu beachten sind uvm.

Da solltest du rein schauen wenn dich interessiert, was geht und was nicht. Einsicht nehmen kannst du entweder online bei deiner Gemeinde, oder direkt vor Ort. Bei Flächen die nicht der Gemeinde gehören, ist der Landkreis zuständig.