Hohe Nachzahlung aufgrund kurzfristiger Beschäftigung?
Ich bin Freiberufler und sitze gerade an meiner Steuererklärung mit WISO. Im letzten Jahr habe ich neben meiner hauptberuflich Selbständigen Tätigkeit 70 Tage als kurzfristige Beschäftigung gearbeitet. Bevor ich die Lohnbescheinigung in das Programm eingepflegt habe war noch alles gut auf der Steuernachzahlungsanzeige, jetzt steht auf einmal ein ziemlich hoher Betrag da. Für die kurzfristige Beschäftigung wurde bereits Lohnsteuer vom Auftraggeber abgeführt. Kann mir jemand erklären wieso ich jetzt dennoch so viel nachzahlen muss? Die Steuer ist doch bereits weg. Oder zählt diese Beschäftigung zusätzlich zu meinem Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit, sodass ich darauf noch extra Einkommensteuer zahlen muss? Das erschließt sich mir im Moment irgendwie nicht.
2 Antworten
Der Arbeitslohn bzw. die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden mit Deinen anderen Einkünften zusammen gerechnet.
Dadurch kann es passieren, dass Du mit allen Einkünften in eine höhere Progression kommst.
Das zeigt gerade WISO ganz gut an.
Unter der Darstellung der Einkommensteuer und der anrechenbaren Steuerbeträge kommen nämlich 2 Zeilen: Der Durchschnittsteuersatz und der Spitzensteuersatz in Prozente,
Bevor ich die Lohnbescheinigung in das Programm eingepflegt habe war noch alles gut...
Hey Andi, hast du denn überhaupt die bereits vorab entrichtete Lohnsteuer richtig eingetragen?
Oder zählt diese Beschäftigung zusätzlich zu meinem Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit...
Die Lohnsteuer ist ja nur eine monatlich einbehaltene Steuer, während von deinem Gesamteinkommen eine Jahressteuer fällig wird. Aktuell gilt ein Freibetrag von 8.820 € u. in 2016 waren dies 8.652 €
Gruß siola55
Naja, bei dem Programm gibt es eine automatische Übernahme von Belegen vom Finanzamt. Ich habe noch nicht genau geschaut, da ich davon ausgehe, dass das Programm das an die richtigen Stellen einträgt. Da werde ich nochmal nachsehen.
Demnach gehört das Einkommen der kurzfristigen Beschäftigung mit abgezogener Lohnsteuer zu meinem Gesamteinkommen? Und da meine Einkommenssteuervorrauszahlung im letzten Jahr an das Einkommen aus nur der Freiberuflertätigkeit angepasst wurde und das aus der kurzfristigen jetzt dazu kommt (was auch nicht wenig war) muss ich demnach Einkommenssteuer nachzahlen? nachzahlen musste ich ja jedes Jahr, jetzt kam nur diese Beschäftigung hinzu und ich war doch etwas erstaunt dass es so viel war, da ja bereits die Steuer dafür abgeführt wurde, dachte ich, aber ist offensichtlich nicht so ganz richtig?!