Höhere Eingruppierung im Master im öffentlichen Dienst?
Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob mich der Arbeitgeber tariflich in eine höhere Gruppe stellen muss wenn ich einen Master habe.
Es geht um einen Job im öffentlichen Dienst. Für den Job ist nur ein Bachelor gefordert und ich habe freiwillig einen Master gemacht. Nun will mich mein zukünftiger Arbeitgeber auch nur wie einen Bachelor in die E 10 eingruppieren. Obwohl er sich gestern bereitwillig zeigte und von selbst meinte, es könnte vllt. als "Fortbildung" laufen.
Habe ich nicht einen Anspruch auf eine höher Grupperiung als Master? Ich finde es ungerecht, weil ich ja schon 120 ECTS mehr als ein Bachelor hat.
3 Antworten
Letztendlich zählt die Tätigkeit, die du ausführst und nicht deine Qualifikation. Das dürfte im Tarifvertag (TVÖD?) auch so drinstehen. Salopp gesagt bekommt man kein Ingenieursgehalt, wenn man als Ingenieur im Pförtnerhaus sitzt.
“Müssen“ muss der Arbeitgeber in dem Sinne theoretisch nicht. Allerdings sind viele Tarifverträge selbstverständlich so aufgebaut, dass er höhergruppieren kann. Deine Stelle ist dann der bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet, aber dann kann natürlich vereinbart werden, dass du z. B. eine Gruppe höher zugeordnet wirst. Das hängt so ein bisschen vom eigenen Marktwert ab. Beispielsweise kann es sein, dass einige Betriebe höher zuordnen, da man aufgrund des Fachkräftemangels sich auf dem Stellenmarkt gegen andere Betriebe durchsetzen will und die Stelle attraktiver machen möchte.
Das hilft dir zwar nicht wirklich weiter, aber in deinem Fall ist das tatsächlich Verhandlungssache. Anspruch als Gesetz oder Tarifvertrag wirst du direkt nicht haben. Tut mir leid!
Das ist übrigens öfters Streitthema, aber ich verstehe, dass die Gewerkschaften das so stehen lassen. Andersrum gilt das natürlich auch. Wenn ein Bachelor einen Masterposten besetzt, ist er trotzdem wie ein Master zu entlohnen, auch wenn er nur Bachelor ist.
Klar kann er. Also man muss das so verstehen, dass deine Stelle trotzdem eine E10-Stelle. bleibt. Wenn du also nicht mehr da bist und die Stelle an sich nicht verändert wird, muss der nächste auf der Stelle auch nur in E10 eingruppiert werden.
Oben raufsatteln kann der AG immer. Das muss er wie gesagt auch dürfen, wenn er gute Leute unbedingt haben oder halten will.
Hängt vllt vom Tatifvertrag ab, aber es dürfte meines Wissens nach keine Rolle spielen ob das als Fortbildung anerkannt wird oder nicht.
Nein, der Kommetar ist nicht ganz richtig
Es ist richtig, dass der AG im öD höher bezahlen kann, durch persönliche Zulage.
Ansonsten ist der Tarifvertrag im öD an exakt beschriebene Tätigkeitsmerkmalen mit entsprechenden Arbeitsvorgängen verbunden.
Wenn die Stellen bewertet sind: rüttelst du daran nichts.
Ist es tatsächlich eine E 12 Stelle, die für Anfänger mal mit der E 10 ausgeschrieben wurde, das Ziel aber tatsächlich die E 12 ist, dann kann man verhandeln.
Die E 10 ist Ende mittlerer Dienst und Anfang gehobener Dienst, daher wäre evtl die Luft nach oben denkbar.
Darauf verlassen würde ich mich aber erst, wenn ich es schwarz auf weiß habe.
Vielleicht findest du die ausgeschriebene Stelle hier: ab Seite 50
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/tvd-v_if_v-13_lesefassung.pdf
Die Fortbildung? Der Satz ist Quatsch hört sich nach vertrösten an.
E 10 mittlerer Dienst ? In BW geht der nur bis E 9.
hat denke ich weniger mit dem Land zu tun. E10 ist eine Stufe, die ich in manchen Bereichen auch noch ohne Studium erreichen könnte ( zumindest im TV-L, Begriff sonstige Angestellte). Wird zumindest bei uns dann E10 verglichen mit der A9 mit Zulage.
Ob aber immer richtig ist, was meine Personalabteilung so erzählt?
So lange Du Deine bessere Eingruppierung bekommst - glaub einfach, was Deine P-Abteilung sagt :-))))
Musst dich auf eine Stelle bewerben, bei der auch ein Master gefordert wird.
Aber ist doch dennoch eine Zusatzqualifikation!?
Entscheidungssache vom Einsteller
er teilt ein, muss nicht höher einstellen, denk ich
ja ungerecht
Nein. Im öD entscheidet nur die Tätigkeit. Wenn du dich überspitzt als Hausmeister bewirbst, bezahle ich dir deinen Master auch nicht.
Mit dem Master stehen dir vielleicht noch andere Stellen offen um dich zu bewerben.
Der Arbeitgeber könnte aber also schon, wie er selbst gesagt hat, meinen Master anerkennen und ihn als "Fortbildung" laufen lassen, z.B. dass ich als Berufsanfänger gleich in E12 statt in E10 komme?