Hilfe.. Scheidung mach 2 Monaten ehe. Unterhalt?

9 Antworten

Wenn Sie die Schulden schon vor der Ehe hatte, hat das mit dir nichts zu tun.

Wie lange wart ihr denn vorher zusammen wenn ihre Tochter 4 Monate war zum Zeitpunkt der Hochzeit ???

Informier dich lieber mal beim Anwalt.

Das ist natürlich heftig, was dir da passiert ist. Allerdings ergibt sich ein Unterhaltsanspruch in der Regel erst nach mindestens einem Ehejahr. Wenn sie Unterhalt willl, muss sie sich an den Vater ihres Kindes wenden, der ist 3 Jahre lang Unterhaltsplichtig für sie nach der Geburt.

Weiterhin besteht bei dir sogar die Möglichkeit, die Ehe annulieren zu lassen, das geht, wenn man getäuscht wurde, wenn einem wichtige Sachen verschwiegen wurden (Schulden) oder wenn gar die Ehe nur zur eigenen Versorgung dienen sollte. Hier ist es dann so, als wäre man nie verheiratet gewesen. Ein Trennungsjahr gibt es auch nicht.

Wende dich daher am besten sofort an einnen Anwalt für Familienrecht, damit der die richtigen Schritte einleitet.

Tud mir leid für dich. Wünsche dir viel Glück.

Ob die Möglichkeit bestünde, die Ehe auflösen zu lassen, kann Dir nur ein Anwalt sagen - den solltest Du ohnehin schnellstmöglich aufsuchen.

Bei einer Auflösung wärst Du nicht unterhaltspflichtig für die Frau. (Sie müsste sich bezüglich Unterhalt - Kindesunterhalt und "Betreuungsunterhalt" für sich selbst  - an den Vater ihres Kindes wenden.....)

Sollte die Auflösung nicht möglich sein, wärst du der Frau ggf. während des Trennungsjahres zum Trennungsunterhalt verpflichtet - darüber hinaus nicht mehr.

Mit ihren Schulden hast Du nichts zu tun. Diese bleiben weiterhin (auch während der Ehe) ihre eigenen, Du musst davon nichts zurückzahlen....

Kürzere, kein Unterhalt

ich habs auch hinter mir 11 Monate und brauche auch nicht zahlen

spinnentier1968  28.02.2015, 19:47

Kurz Ehe

............habe die Frau geheiratet die ich liebe und seid 7 Jahren kenne. Wir haben geheiratet und sie hatte zu dem Zeitpunkt eine 4 Monate alte tochter. War für mich kein problem. Ich bin nicht der leibliche Vater.......

Eigentlich nur noch kopfschüttel!?

Ggfls. hat die Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das kommt auf die weiteren Umstände an.

Bei einem Nettoeinkommen von 1700,-€ dürfte, selbst wenn ein Gericht auf Unterhalt entscheiden würde, nicht allzuviel herauskommen. Und der auch nur für das Trennungsjahr.

Es müsste zunächst einmal das unterhaltsrechtliche Einkommen ermittelt werden. Hierfür legt man die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG zugrunde.

Eine Grobberechnung:

1700 - 5% berufsbedingte Aufwendungen: 1615,-€

abzüglich 1/7 Erwerbstätigenbonus: 1384,-€

abzüglich Rate für ehebedingten Schulden (angenommen 100,-€ monatlich): 1284,-€

abzüglich Selbstbehalt (1200,-€): 84,-€

Also mit 84,-€, zahlbar 1 Jahr lang, dürftest du doch noch gut leben können.

Sehe es ganz praktisch als Lehrgeld an. Andere müssen da wirklich ein zig-faches berappen.

Nebenbei, auch eine Annulierung der Ehe scheint hier nicht so abwegig zu sein.