Muss man zu diesem Mitarbeitergespräch gehen?

8 Antworten

Nö, ablehnen oder Forderungen stellen kannst Du nicht, allenfalls jemand vom Betriebsrat mitnehmen

Gibt es einen Betriebsrat?

Wenn ja, muss der dabei sein.

Ansonsten gilt:

Hingehen, anhören, und vorsichtig sein mit dem was man äußert und auf keine Fall etwas unterschreiben , was durch einen Fachmann nicht überprüft wurde.

Wenn es um ein Gespräch nach dem Sozialgesetzbuch IX wegen längerer Krankenzeiten geht, dann wäre dies freiwillig. Der Betrieb muss ein solches Gespräch anbieten, unter anderem um festzustellen, ob es betriebliche Gründe gibt, die der Gesundheit schaden.

Falls es einen Betriebsrat gibt, ist der beim Gespräch zu beteiligen. In diesem Fall würde ich dort mal nachfragen, was man dir rät.

Du kannst natürlich auch beim Betrieb nachfragen, was der Hintergrund ist. Ablehnen würde ich so ein Gespräch nur dann, wenn du dir sicher bist, dass es keine Nachteile haben kann.

Habt Ihr nen Betriebsrat?

Dann soll dich wer von denen begleiten.

Ich hab so ein Gespräch mal alleine gegen 3 durchgezogen..Als das 2. Kommen sollte, war ich schon bemerkt Nwakt gewesen und der hat übernommen.

Heute wurde ich immer sofort Unterstützung suchen.

Ich hab mich damals gut geschlagen, aber da kamen im 1. Gespräch Sachen..Das tate ich mir nicht an.

Gehst Du hin, dann unterschreiben dort nichts, nimm alles mit zur Prüfung. 

Lass Dich nicht unter Druck setzen!

Alles Gute!

PS: und grad wegen dem Unfall..hol Dir Unterstützung! 

Da trappst was laut im Busche!

SiViHa72  23.09.2015, 22:06

PS: vielleicht sind deine Chefs ja voll sozial, aber meist sind Arbeitgeber nicht im Club der selbstlosen Menschenfreunde.

Da zählt Wirtschaftlichkeit.. Und kranke Angestellte sind eben unwirtschaftlich. 

Ich war in meinem Fall nur 2 Wochen akut krank und sie kriegten Hosenflattwrn, weil meine Diagnose durchsickerte.

Hey, mit der arbeite und lebe ich immer noch! 

Ein Mitarbeitergespräch liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers. Verweigern kannst du das nicht einfach.

Du kannst verlangen, dass dich eine Vertrauensperson vom Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft begleitet.