Heizung defekt. Fachfirma ohne bescheid zu sagen wurde beauftragt. Kein termin vereinbart und jetzt eine Rechnung bekommen was tun?

5 Antworten

Hallo,

alles ziemlich konfus ...

Wieso sollten überhaupt auf dich Kosten von 100 Euro zukommen, wenn du der Mieter bist.

Die Heizung ist Sache des Vermieters, solange du für den Defekt nicht verantwortlich bist.

Der Vermieter muss einen Termin mit der Heizungsfirma UND mit dir vereinbaren oder zumindest dein Einverständnis einholen, dass sie bei dir rein dürfen.

Haben die denn jetzt überhaupt etwas repariert, oder sind die 150 Euro einfach für nichts, weil man dich nicht finden konnte? Und hier schließt sich wieder der Kreis - warum sollst du die überhaupt bezahlen?

Gibt es in deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel?

Wenn ja, kann es sein dass du zahlen musst. Die gilt aber "im Normalfall" nicht für die Heizung.

Viele Grüße

Michael

.... das kenne ich auch. Und wenn der Hausmeister kommt und hilft, wird die BK-Abrechnung später entsprechend gekürzt. Ich bin auch lernfähig und bestelle deshalb immer Monteure.

Bei dieser Gelegenheit kann dann auch gleich kontrolliert werden, ob der Mieter die jährliche Wartung hat durchführen lassen.

Und wer bestellt, aber dann nicht abnimmt und auch nicht absagt, bezahlt doch, oder hat sich da euwas geändert?

1 Wen eine firma beauftagt wird mus der mietrschon infomiert werden den der mus nicht tag und nacht da sein.Dazu kommt das eine hiezung auf kosten der Hausverwaltung reperiert werden mus! Bzw des vermeiters! Kostenm dürften zb nur bei einer gastherme entstehen!!

Auch must du nicht zhalen den der termin wurde nicht von dir gemacht und auch noch ohne dich zu informieren das müste dan die hasuverwaltung bezhalen da der handwerker ja rauskamm!

Ich an deiner Stelle würde jetzt zahlen, WEIL du selbst dran eingearbeitet hast!

Das hättest du nicht tun sollen / dürfen sofern du kein Fachmann bist!

Du hättest den Vermieter informieren müssen, der kann beauftragen wen er will, zuzahlen brauchst du da garbichts!

(Vorausgesetzt der defekt war nicht deine Schuld!)

wien3000  24.01.2018, 18:08

Ob sie die Heizung (hier wohl eher Heizkörper) reparieren durfte oder nicht würde ich davon abhängig machen was defekt war bzw. zu tun war. Es gibt einige Tätigkeiten an einem Heizkörper welche sehr wohl auch ein Laie durchführen kann, z.B das Entlüften u.ä.

Die Bezahlung der Rechnung würde im übrigen, so wie ich das aufgrund der dargestellten Sachlage sehe auch nicht helfen evtl. Schadensersatzforderungen der Hausverwaltung aufgrund der Reparatur des Fragestellers an der Heizung abzuwenden. Diese Aktion war der Hausverwaltung ja unbekannt, so wie ich das aufgrund der Schilderungen sehe.

Bist Du Mieter oder Eigentümer?

Ist es eine (Gas-)etagenheizung oder eine Zentralheizung?

Was war das Problem?

KYCAU3050 
Fragesteller
 24.01.2018, 17:09

ja ich bin Mieter ich glaube es ist eine Gaseagenheizung. und zum Problem die Heizung sollte einfach nur entlüftet werden aber da die Heizung im Jahr davor entlüftet wurde dachte ich es wäre ein großeres problem gewesen aber war es nicht

chriskmuc  24.01.2018, 17:16
@KYCAU3050

Von wem bekommst Du die Betriebsnebenkostenabrechnung? Vom Vermieter oder vom Hausverwalter?

Wenn vom Vermieter, dann hat die HV wohl keine Mietsonderverwaltung mit dem Vermieter abgeschlossen. In diesem Fall darf die HV sowieso nicht tätig werden, da die Gasetagenheizung und die dazu gehörigen Heizkörper Sondereigentum ist. Das geht dann auf Rechnung der Hausverwaltung.

Ich würde es dann nicht bezahlen, habe es ja auch nicht beauftragt.

Wenn Du mit dem Vermieter nichts zu tun hast, dann ist es nicht so einfach, aber als Mieter trägst Du keine Reparaturkosten, also auch nicht Dein Thema.

Wenn jedoch ferner die Firma keine Terminankündigung gemacht hat, dann würde ich es sowieso auch nicht bezahlen. Geht ja nicht, einfach auf "gut Glück" zu kommen ...