Heizkosten bei Warmmiete?

7 Antworten

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Ob die Heizkosten in der sog. Warmmiete (müßte eigentlich Bruttomiete (Nettomiete + Nebenkosten) heißen)enthalten sind sollte in Deinem Mietvertrag stehen.

"Woher will der Vermieter wissen, wie viel ich verbraucht habe?" Jeder Heizkörper müßte einen Verbrauchszähler haben der 1 x jährlich abgelesen wird. Danach werden dann die Heizkosten abgerechnet.

Um aber Deine Frage genauer beantworten zu können muß man mehr Infos haben.

Was ist im Mietvertrag vereinbart?

Kaltmiete (Nettomiete) + Nebenkosten = Warmmiete (Bruttomiete)?

Oder pauschal 450 €?

Wie groß ist die Wohnung?

Wie hoch, wenn vereinbart, die monatlichen Vorauszahlungen?

Subway09 
Fragesteller
 07.10.2010, 21:44

In meinem Mietvertrag steht: "Der Mietzins beträgt 450€ einschließlich der Heizkosten und den Kosten für die Warmwasseraufbereitung sowie aller weiterer Nebenkosten." An den Heizkörpern hängen keine extra Zähler. Somit kann ich davon ausgehen, dass es eine Pauschale verlangt wird; also, dass es weder zu nach-, noch zu Rückzahlungen kommt, oder?

anitari  07.10.2010, 22:05
@Subway09

"Somit kann ich davon ausgehen, dass es eine Pauschale verlangt wird;..."

Das sieht auf den ersten Blick so aus.

Das solltest du mit dem Vermieter klären, ob er die Heizkosten pro Wohnung abrechnet oder auf alle Mietparteien. In der Warmmiete ist normalerweise eine Pauschale enthalten, wenn mehr verbraucht wird, wird der Vermieter das nicht alleine bezahlen, sondern von den Mietern begleichen lassen und dann kann es schon zu einer Nachzahlung kommen.

anitari  07.10.2010, 17:57

"Das solltest du mit dem Vermieter klären, ob er die Heizkosten pro Wohnung abrechnet oder auf alle Mietparteien."

Das muß im Mietvertrag stehen.

"In der Warmmiete ist normalerweise eine Pauschale enthalten, wenn mehr verbraucht wird, wird der Vermieter das nicht alleine bezahlen, sondern von den Mietern begleichen lassen und dann kann es schon zu einer Nachzahlung kommen.*

Bei einer Pauschale wird weder abgerechnet noch nachgezahlt. Aber auch nichts zurückgezahlt.

Das steht ganz genau in deinem Mietvertrag.

Üblicherweise gibt es zwei Möglichkeiten:

Eine Nebenkostenvorauszahlung

und eine

Nebenkostenpauschale

Ber der Vorauszahlung, zahlst du eine Abschlagszahlung und erhältst im Nachhinein eine detaillierte Aufstellung aller Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch. Davon werden deine Abschlagszahlungen abgezogen und übrig bleibt entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

Bei einer Paschale sind alle Kosten damit abgegolten.

Wenn nur der Begriff Warmmiete auftaucht ohne jede weitere Erklärung kannst du von eine Pauschale ausgehen.

Bei einer Warmmiete sind die Nebenkosten inklusive. Eine Nachzahlung gibt es dann nicht. Es sei denn die Heizkosten werden im Mietvertrag als separat zu zahlen aufgeführt.

Was steht im Mietvertrag? Normal ist die Heizung damit abgegolten. Oder erhältst Du am Ende des Jahres eine genaue Abrechnung nach Heizkostenverteilern?

Subway09 
Fragesteller
 07.10.2010, 16:51

Das weiß ich eben nicht ^^ Es gibt keinen extra Zähler (also ich wüsste nichts davon)... Folglich wüsste ich nicht wie die Abrechnung aussehen sollte; auf welchen Angaben diese basieren sollte.

Padri  07.10.2010, 20:03
@Subway09

Du weisst aber doch was in Deinem Mietvertrag steht , oder nicht?