Heirat Deutsche Schweizer

8 Antworten

Was meinst Du mit "schweizer und deutschem Recht" im Hinblick auf die Heirat? Eheschließungen werden doch dann jeweils in beiden Ländern anerkannt. Wenn Du besondere Dinge regeln willst, geht das ohnehin nicht durch die Trauung an einem bestimmten Ort, sondern nur durch Ehevertrag. In Deutschland muß man dazu zum Notar.

Steuern sind in dem Land zu bezahlen in dem man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Insofern führt bei Euch kein Weg daran vorbei, dass jeder seine Steuern in dem Land bezahlt in den er seine Arbeitsstelle und seinen Wohnsitz hat. Ob Du ohne Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner dann auch den Splittingtarif in Anspruch nehmen kannst, sagt Dir ein Steuerberater.

Liebe Leute, vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten! Meine Frage zielte darauf ab: wir können aus beruflichen Gründen erstmal nicht zusammenleben und sind deshalb in zwei Steuersystemen, auch als Ehepaar. Er im Schweizer, ich im deutschen. Die Sache mit der Scheinehe spielt keine Rolle, weil ich keine Aufenthaltsgenehmigung brauche. Ich meine gelesen zu haben, dass es durchaus Unterschiede gibt, wie das Erbrecht z.B.. Da die Schweiz "außereuropäisches Ausland" ist, und wir ja nicht in einem Land zusammenleben, müssen wir uns vielleicht rechtlich auf die Bestimmungen des einen oder anderen Landes festlegen? Oder bleibt alles gleich und jeder versteuert sich wie vorher auch?? GEht man für so eine Beratung zum Anwalt? Oder zum Steuerberater? Aber die Person müsste sich mit beiden Systemen auskennen?

ich glaube ma , die steuern richten sich nach dem jeweiligem LAND in dem ihr leben werdet , in schweiz ist alles viel teurer als hier

Lordcaesar  10.02.2015, 08:21

Ja und Nein - Die Lebenserhaltungskosten sind deutlich höher als in DE, jedoch liegt das Einkommensniveau auch sehr viel höher. Die anfänglich "hohen" Kosten relativieren sich, wenn man ein Schweizer Gehalt bezieht und möglicherweise noch in DE einkauft (Rückerstattung der MWsT).

Grüße Lord

Im Eherecht der Schweiz und Deutschland gibt es nur wenige Unterschiede. Da wäre einmal das Namensrecht zu nennen. In der Schweiz kann jeder Partner seinen Namen behalten oder sie wählen einen Namen als Familiennamen. In Deutschland kann nun der Namensabgeber seinen Namen als Doppelnahmen führen und seinen Namen vor oder nach dem Familiennamen anhängen - das gibt es nicht in der Schweiz.

Der gesetzliche Vermögensstand, die Zugewinngemeinschaft, ist in beiden Ländern gleich. Abweichungen davon sind in einem notariellen Ehevertrag zu regeln.

Für die steuerliche Situation ist das DBA zu befragen, da wäre es besser einen StB zu konsultieren.

Sollten Sie die schweizerische Staatsbürgerschaft annehmen wollen, dann ist der Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch und die Ehe muss mindestens 3 Jahre Bestand haben.