Hausverwaltung will Wohnung kontrollieren

12 Antworten

Grundsätzlich kann der Vermieter die Wohnräume besichtigen, was sich bereits aus dem § 809 BGB ergibt.

Dies ist allerdings nur mit Zustimmung des Mieters möglich (der Mieter muss zustimmen).

Ein Hausbesuch ohne vorherige Ankündigung ist jedoch nicht möglich. Der Vermieter muss den Besuch mit einer Frist (24h sind in der Regel ausreichend, bei berufstätigen Mietern mind. 4 Tage) ankündigen. Hausbesuche sind hier nur Wochentags zu angemessene Zeiten möglich.

Hausbesuche ohne speziellen Grund sind nach der allgemeinen Rechtsprechung nur maximal einmal pro Jahr machbar (LG Berlin WM 1980, 185).

Solcherlei Kontrollbesuche sind unzulässig und diesbezügliche Forderungen zurück zu weisen. Der Vermieter hat darauf keinen Rechtsanspruch.

Hallöchen,

In der gleichen Antwort hat die Hausverwaltung dann noch geschrieben, dass sie ab jetzt immer wieder unangemeldete Kontrollen bei uns durchführen werden

Das geht überhaupt nicht! Die Hausverwaltung hat dazu keine Berechtigung, eventuelle Ausnahme wäre eine unmittelbare Gefahr!

Anders sieht es mit dem Vermieter aus! Dieser hat das Recht, nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist, sich vom Zustand seines Eigentums zu überzeugen! Aber nicht nach seinem Gutdünken!

Sind Hausverwaltung und Eigentümer identisch gilt trotzdem der vorherige Satz!

Grüße

ChristianLE  25.07.2014, 12:31

Als Ergänzung: Die Verwaltung darf besichtigen, wenn eine Vollmacht des Vermieters vorliegt.

Wurzelpeter  25.07.2014, 15:26
@ChristianLE

Das habe ich vergessen zu erwähnen!

Meines Wissens nach musst Du den Vermieter nicht unangemeldet in die Wohnung lassen. Angemeldet, also nach Terminvereinbarung aber schon.