Hausverwaltung verzögert Verkauf der Eigentumswohnung

4 Antworten

Die Fehler sind wohl auf beiden Seiten passiert.

Ich bin mir sicher, dass du nicht eines Tages aufgewacht bist und zu dir selbst gesagt hast: "Heute wird meine Wohnung verkauft" und am nächsten Tag schon ein Interessent vor der Tür stand. Mit anderen Worten, wußtest du doch schon lage genug, dass du die Wohnung verkaufen willst und hättest ohne Zeitdruck die Möglichkeit gehabt die die hierfür notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Jedem Wohnungseigentümer steht die Teilungserklärung vom Verkäufer zu, so dass du ein Exemplar haben müsstest. Auf die Frage wann die Abrechnung 2012 endlich kommt und wann genau die nächste WE-Versammlung ist, braucht dir die Verwaltung nicht antworten, weil sie nur der WE-Versammlung Rechenschaft schuldet und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer. Auch kann man sich anhand der Abrechnung des Vorjahres und dem beschlossenen Wirtschaftsplan die Rücklage selbst ausrechnen. Du trägst also ein gewisses Mitverschulden an dieser Verzögerung.

Eine andere Frage ist natürlich, was ist die Pflicht der Verwaltung? Sofern das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr ist, muss die Verwaltung bis zum 31.03., spätestens jedoch zum 30.06. des darauffolgenden Jahres eine Abrechnung vorlegen. Tut sie dies nicht, kann die WE-Versammlung (nicht der einzelne Eigentümr) die Verwaltung abberufen, sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat. Und hier würde ich an deiner Stelle ansetzen. Schreibe der Verwaltung erneut und setze ihr eine Frist von 5 Arbeitstagen, dir die Unterlagen (Abrechnung 2012 und Kopie der Teilungserklärung) zur Verfügung zu stellen. Weise darauf hin, dass die Verzögerung Schadenersatzansprüche nach sich ziehen wird, wenn einer deiner Interessenten wegen dieser Verzögerung abspringen sollte, es also auch im Interesse der Verwaltung liegt, die Dinge nun zügig voran zu bringen, da du nach erfolglosem Fristablauf einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit betrauen wirst.

An deiner Stelle würde ich dem Kaufinteressenten die Abrechnung 2011 vorlegen und ihm mitteilen, dass die Abrechnung 2012 nocht nicht vorliegt und auch der Versammlungstermin noch nicht fest steht. Da die Abrechnung 2012 den potentiellen Käufer ohnehin nicht tangiert dürfte dies wohl kein Grund sein, vom Kaufinteresse abzusehen. Und ein späterer Versammlungstermin würde ja eher noch in seinem Sinne sein, weil er dann ggf. schon daran teilnehmen könnte und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wäre.

Vespa2012 
Fragesteller
 01.07.2013, 14:51

Danke für diese Antwort. Ein paar Spitzen in Deiner Antwort möchte ich jedoch gerne kommentieren. Mit dem Wohnungsverkaufsplänen ist es natürlich nicht über Nacht aber doch entsprechend schnell gegangen. Ich habe auch Verständnis dafür, wenn mir Unterlagen nur gegen Gebühr oder mit einer gewissen Bearbeitungsdauer zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich eine Teilungserklärung in meinen Unterlagen hätte, dann wäre ich sicher nicht so blöd jetzt auf die Hausverwaltung zu warten. Da laut letztem Eigentümerprotokoll größere Renovierungen geplant sind wollen die zukünftigen Eigentümer natürlich die Höhe der Rücklagen erfahren. Das war meine Hauptfrage an den Verwalter. Ich habe auch nicht darauf gedrängt, dass die Eigentümerversammlung schneller einberufen wird oder sonstwas. Natürlich ist mir recht, wenn der neue Eigentümer gleich zur Versammlung gehen kann. Ich habe **lediglich gefragt ob bereits ein Termin für die Versammlung feststeht!**** und darum gebeten mir ggf. diesen mitzuteilen!

Nochmal schriftlich per Einschreiben die Unterlagen anfordern. Als Schlusssatz schreiben: "sollten die Unterlagen bis zum (Frist setzen) nicht bei mir vorliegen, sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben." Alle evtl. anfallenden Kosten, die mir durch die verspätete Übersendung der Unterlagen entstehen, werde ich ihnen in Rechnung stellen.

Vespa2012 
Fragesteller
 01.07.2013, 09:35

Vielen Dankl für die schnelle Antwort, das hört sich schon mal gut an. Welche Frist wäre denn angemessen (ich warte ja nun bereits seit 2 Wochen auf die Beantwortung meiner Fragen)?

Ob der Verwalter überhaupt verpflichtet werden kann Ihnen die Teilungserklärung herauszugeben, natürlich gegen Kostenerstattung, ist fraglich. - Denkbar, nach Verwaltervertrag etc.

Sie erhalten die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung u. evtl. Ergänzungen beim für das Grundstück zuständigen Grundbuchamt.

Die Abrechnung kann auch nicht wegen Ihrer Bedürfnislage schneller erstellt werden. In manchen Verwaltungen kann das bis zum Dezember dauern - wenn das auch nicht die Regel ist.

Sie können sich nur auf die Abrechnung 2011 und die Zahlen berufen, soweit die Abrechnung so beschlossen ist. Im Weiteren hilft Ihnen eine Fristsetzung nur beschränkt, zuverlässige Auskunft gibt eine Abrechnung/Zahlenwerk nur, wenn sie beschlossen wurde - eine gewisse Unsicherheit bleibt immer. Sie haben sicherlich einen Wirtschaftsplan für 2012+2013 den Sie dem Kaufinteressenten, ebenso wie alle Beschlussprotokolle der WEG vorlegen können. Beschlossene größere Ausgaben werden auch hierdurch deutlich, ebenso, wie evtl. noch anstehende Sonderfinanzierungen etc.

Vespa2012 
Fragesteller
 01.07.2013, 14:44

Vielen Dank für diese Antwort! Der Tipp mit der Teilungserklärung ist schon mal sehr gut, hätte mir die Hausverwaltung ja auch sagen können. Ich habe vor allem darum gebeten, dass man mir die Höhe der Rücklagen mitteilt. Weiter habe ich gefragt, ob es schon einen Termin für die Eigentümerversammlung gibt und wann mit der Abrechnung für 2012 zu rechnen ist. Bisher waren diese Termine immer im Juni/Juli und auch die Abrechnung kam immer im Juli. Schließlich gibt es ja Nebenkostenabrechnungen zu machen und auch noch eine Steuererklärung... Da ich den Wirtschaftsplan vom Vorjahr und das Protokoll der letzten Versammlung bereits den Interessenten gezeigt habe ist ja gerade das Problem entstanden. Im Protokoll wurde davon gesprochen, dass über größere Renovierungen nachgedacht wird (Vollwärmeschutz). Das kann ja mit hohen zusätzlichen Ausgaben verbunden sein und deshalb interessiert besonders die Höhe der Rücklagen. Dass es so schwierig ist, die Höhe der Rücklagen mitzuteilen finde ich schon etwas fraglich und für mich ärgerlich weil ich die Kaufinteressenten hinhalten muss....

Über die aktuelle Höhe der Rücklagen kann dir die HV doch sofort Auskunft geben - Kopie des letzten Bankauszuges reicht ja da - und wenn im vergangenen Jahr ein ordentlicher Wirtschaftsplan erstellt wurde, kann man auch daraus entnehmen, wie die Rücklagen angespart werden sollen. Außerdem kann auch die Einsicht in das Beschlussprotokoll sehr hilfreich sein, welches die HV zu führen hat und das in jedem Fall aktuell alle Beschlüsse der Eigentümergemienschaft enthalten sollte. Somit wäre der Informationsbedarf des kaufinteressenten erst mal gut gedeckt. Mach einen Termin bei der HV und gehe persönlich hin !! papier und Telefon sind geduldig und aussiotzen hilft da wohl nicht.