Hausverwaltung bucht falsch ab?

3 Antworten

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Wenn Du den Vorauszahlungsabetrag kennst, dann entziehe im die Einzugsermächtigung und richte einen Dauerauftrag ein. Verlange von ihm eine Auskunft, ob von anderen Eigentümern Rückstände bestehen. Das steht Dir zu. Wenn er nicht anwortet, dann setze in einem 2. Sschreiben eine Frist für die Antwort, mit der Androhung, dass du einen Anwalt beauftragst. Kommt wieder keine Antwort, dann lass ihn durch einen Anwalt auffoderern, Dir die Auskunft zu geben. Die Kosten des Anwaltes stellt dieser ihm dann in Rechnung. Ich bin überzeugt, dann kommt die Auskunft. Gruß Helmut

fehlkauf2008 
Fragesteller
 01.03.2017, 11:10

Danke Dir, nur somit nimmt man dem Verwalter ja immer mehr Arbeit ab.Eine Eigentümerin meinte gestern zu mir,wenn nicht im Protokoll steht, das ab XY die neue Vorauszahlung gilt, dann dürfte der Verwalter das nicht abbuchen. Aber der neue Wirtschaftsplan ist mehrheitlich entlastet worden.Ich habe nicht entlastet ,oder macht der Verwalter das deswegen?Er antwortet ja nicht.Am Telefon heißt es,er wäre nicht da. Für eine Überweisungszuordnung oder wie das heißt,verlangt er 5 € extra .

Immofachwirt  11.03.2017, 19:41

Sorry, aber dem Eigentümer steht kein Auskunftsrecht außerhalb der Wohnungseigentümerversammlung zu.

Dieses hätte er nur dann, wenn die Wohnungseigentümerversammlung eine entsprechendes Auskunftsverlangen ablehnt, oder es sich um seine persönliche Vorauszahlung handelt.

Der Wohnungseigentümer hat lediglich ein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Verwaltung.

Der Gang zum Anwalt ist daher kein guter Rat, weil der User auf diesen Kosten sitzen bleiben wird.

nein, ich glaube, da wird nichts vertuscht, der verwalter ist einfach inkompetent


fehlkauf2008 
Fragesteller
 28.02.2017, 12:14

Der Verwalter ist gerne bei Gericht, und ich vermute er will das auch bei uns.Gerne korrigiert er dann schnell die Fehler und man hat sich umsonst einen Anwalt genommen, das kenne ich aus einer ehemaligen  WEG  von Ihm.Er hatte in unserer Nähe auch ein Objekt und die haben Ihn zum Glück entlassen.Das passiert bei uns nicht.SInd die Mehrheit Vermieter ,die juckt das nicht.

Auch eine Einzugsermächtigung entbindet dich nicht von deiner Zahlungspflicht.

Wenn du der Verwaltung eine Einzugsermächtigung erteilt hast und diese davon keinen Gebrauch macht, musst du dennoch deine Schulden (Hausgeld oder Abrechnungsnachzahlungen) leisten. Also zur Not per Überweisung.

Ein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter hat nur die Wohnungseigentümerversammlung. Insofern muss dir der Verwalter nur dann Rechenschaft ablegen (Fragen beantworten) soweit es mit deinen Vorauszahlungen oder deinem Sondereigentum zu tun hat.

Dafür hast du andererseits aber ein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Verwaltung, sodass du deinen Verdacht selbst nachprüfen kannst. Also vereinbare mit dem Verwalter einen Termin und prüfe deinen Verdacht.

Sollte sich dein Verdacht bestätigen und der Verwalter tatsächlich eine chaotische Buchführung haben, kannst du den Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung auf Entlastung des Verwalters vor Gericht (i. d. R. Amtsgericht) anfechten.

fehlkauf2008 
Fragesteller
 11.03.2017, 20:08

Die Verwaltung scheint bei allen noch die alte Rate mit 100€ weniger abzuziehen.Wenn ich nun das melde, kann es ja sein, das die nur das bei mir ändert.Ich sehe nicht ein das nur ich zahle.Da die Verwaltung mir mir zerstritten ist,werde ich nicht dahinfahren können.Mich würde mal interessieren, ob es bei der kommenden Jahresabrechnung dann als Nachzahlung steht was noch fehlt.Bei uns sind 2 Eigentümer in sagen wir mal,Zahlungsschwierigkeiten.Es werden auch keine Beschlüsse umgesetzt.Bin alleine der dumme Hampelmann und die anderen entlasten nur und schauen in keine Abrechnungen. Mich würde nur interessieren, ob es beim Abrechnen eine Gleichbehandlung geben muß.Unsere Verwaltung ist Gerichtsgeil. 

Immofachwirt  11.03.2017, 21:07
@fehlkauf2008

Sorry, aber deine Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan und nicht aus der Jahresabrechnung.

Der Wirtschaftsplan bestimmt die Höhe des Hausgeldes. Die Jahresabrechnung stellt nur den Unterschiedsbetrag (Abrechnungsspitze) zwischen dem im Wirtschaftsplan veranschlagten Kosten und den tatsächlichen Kosten fest.

Rückstände aus Hausgeldzahlungen haben in der Jahresabrechnung nichts verloren, weil die Rechtsgrundlage wie gesagt der Wirtschaftsplan ist.

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Dein Einsichtsrecht wird nicht dadurch verhindert, dass du mit der Verwaltung streitest. Im Gegenteil. Verhindert die Verwaltung dein Einsichtsrecht, kannst du die sofortige Abberufung der Verwaltung verlangen und diese ggf. auch einklagen, falls (wie üblich) die Wohnungseigentümerversammlung deinem Antrag nicht folgt.

Den Zusammenhang mit einer Gleichbehandlung verstehe ich nicht. Es gibt das Wohnungseigentumsgesetz mit entsprechender Rechtssprechung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. Nur in diesem Rahmen hat sich der Verwalter zu verhalten.

fehlkauf2008 
Fragesteller
 20.03.2017, 22:08
@Immofachwirt

Die Verwaltung bucht noch nach dem alten Wirtschaftsplan2016 ab, und die Zahlung weicht erheblich von 2017 ab !!!Es fehlt jeden Quartal rund 200€,weil noch wie gesagt nach dem alten abgebucht wird.Hoffe die machen das bei den anderen auch.Sonst bin ich doch die einzige die dann bei der Jahresabrechnung nachzahlen muß?????

Immofachwirt  20.03.2017, 22:18
@fehlkauf2008

Dann kann ich dir nur raten die Differenz selbst zu überweisen. Und ob sie dies auch bei den anderen machen, kannst du in den Unterlagen der Verwaltung einsehen.

fehlkauf2008 
Fragesteller
 25.03.2017, 12:48
@Immofachwirt

Ich hoffe sehr, das es da Gleichbehandlung gibt.Ich meine nicht das NUR bei uns letztendlich alles berechnet wird, und die anderen Eigentümer brauchen die Nachzahlung nicht bezahlen.Bei dieser Verwaltung ist alles möglich.Unser Hausgeldgirokonto müsste bald  0 € erreichen.Ich hoffe die unfähige Verwaltung  bucht nicht von den Rücklagen um. 

fehlkauf2008 
Fragesteller
 25.03.2017, 23:05
@fehlkauf2008

.....da die Verwaltung mit 2 Eigentümern unter einer Decke steckt.