hausverkaufsprobleme

6 Antworten

Hierzulande ist es so dass der Kauf mit der Unterschrift beider Parteien besiegelt ist, es sei denn es stehen Austrittsklauseln im Vertrag,( z.B er kriegt keinen Umbauerlaubnis, die Bank gibt das Geld doch nicht...) Genussantritt und Bezahlung werden auch in dem selben Vertrag geregelt. Der Notar tut das dann nur noch offiziell bestätigen und ins Grundbuch eintragen.

Zuerst muss der neue Käufer ins Grundbuch eingetragen sein,erst dann ist er verpflichtet die Kaufsumme zu überweisen.Dann müsst ihr auch den Schlüssel rausgeben.Die Unterschrift allein beim Notar besiegelt den Kauf nicht.Erst wenn ihr euer Geld habt ist alles korrekt.Sonst könnte ja jeder ein Haus auf diese Art und Weise kaufen.Notarvertrag unterschreiben aber kein Geld zahlen,aber Ansprüche erheben.Nein,nein so geht das nicht.

Annelein69  22.05.2012, 11:59

Anders rum,zuerst fliesst das Geld,dann der Grundbucheintrag.Hab mich vertan.Der Rest stimmt so aber.

Erst wenn das Geld geflossen ist, wird die Auflassungsvormerkung beantrag und danach wird der Eintrag im Grundbuch geändert. Erst dann ist der Käufer rechtmäßiger Eigentümer!

Ist denn im Notarvertrag kein Termin für die Zahlung vermerkt? Das wäre seltsam!

Du kannst Dich aber auch immer an den Notar wenden, bis der Vertrag komplett abgewickelt ist.

wer im Grundbuch steht ist Eigentümer. Wer >Besitzer ist, ist unwichtig. Notar plus Unterschrift ist ein Kaufvertrag und bindend. In der Urkunde des Notars steht drin, dass der Verkäufer solange Eigentümer bleibt bis die Kaufsumme bezahlt ist und der Grundbucheintrag geändert. erst Zahlung, DANN Grundbucheintrag. Also bist du der Eigentümer des Hauses!!!!!!

Der Notar wird in der Regel die Grundbucheintragung erst vornehmen, wenn ein Zahlungsnachweis vorliegt. Das ist dann die endgültige Eigentumsübertragung. In dem Notarvertrag müsste aber alles über die Zahlsungsmodalitäten und Eigentumsübergang beschrieben sein. Wenn Euch das (verständlicherweise) zu kompliziert ist, ruft den Notar an, der hat Beratungspflicht. Der Notarvertrag regelt zwar alles wichtige, aber im Normalfall ist ein Eigentumswechsel erst nach Bezahlung vorgesehen und wird mit dem Grundbucheintrag besiegelt. Der Kaufvertrag sagt aus, dass der Eigentümer verkaufen und der Interessent kaufen möchte. Das ist wie ein "Versprechen". Bei Vertragsbruch einer Seite gibt es dann auch noch so ein paar Sachen....ist aber anderes Thema.

Fragefish  22.05.2012, 12:13

Es gibt aber auch Vereinbarungen über (vorzeitigen) wirtschaftlichen Übergang. Musst du abklären, ob das in eurem Vertrag steht. Dann dürfte der zukünftige Käufer ab Kaufvertragsunterschrift schon vor Bezahlung/Grundbucheintrag das Haus voll nutzen (auch Mieteinnahmen z.B.), muss aber im Gegenzug auch schon für alle Unkosten aufkommen ohne echter Besitzer zu sein. So was gibt es manchmal. Das würde ich dringend mit dem Notar klären!