Hausverkauf - gekauft wie gesehen oder das was im Expose steht?

3 Antworten

Eine Einbauküche und ein Kaminofen stellen kein typisches loses Inventar dar. Sind diese nicht im Kaufpreis enthalten, muss dies im Kaufvertrag erwähnt werden. Einbauschränke, Außenmarkise, Grundstücksbeleuchtung, der gesamte Bewuchs, Teppichstange, Kinderschaukel etc. gelten als fest mit dem Grundstück verbunden und sind somit üblicherweise im Kaufpreis enthalten. Also möglichst alles Abweichende frühzeitig klarstellen und schriflich festhalten.

Im Kaufvertrag wird festgelegt, was mit dem Haus gekauft wird. Inventar gehört also nicht automatisch dazu. Auch die Einbauküche muß separat erwähnt werden, sonst ist sie nicht mitverkauft. Ein Kaminofen gehört meiner Meinung zum Haus, ein Jurist sieht das vielleicht anders.

Sonar05 
Fragesteller
 02.04.2015, 21:46

Danke für die Antwort.

Das Spielhaus im Garten wurde ja nur mit dem Foto als Spielplatz abgebildet. Gehört das zum Kauf deswegen dazu?

dervagabund  02.04.2015, 21:47
@Sonar05

Definitiv nicht.

Sonar05 
Fragesteller
 02.04.2015, 21:52
@dervagabund

Danke.

Der Kaminofen ist wie eine Küche wahrscheinlich immer heikel und jeder Richter wird es mit großer Gewissheit anders sehen. Unser Anwalt meinte es ist ein hochwertiges Möbelstück.

Noch ist der Kaufvertrag nicht unterschrieben.

Bei den Summen, um die es beim Hausverkauf geht, finde ich es lächerlich sich um ein Spielhaus zu streiten. Eine ruhige Minute ist doch auch etwas wert.

Sonar05 
Fragesteller
 03.04.2015, 17:43

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