Hausverkauf - gekauft wie gesehen oder das was im Expose steht?
Ich verkaufe über einen Makler ein Haus. Der Makler hat allerdings vergessen den neuen Käufern mitzuteilen dass ein paar Dinge nicht im Kauf enthalten sind. Küche, Spielhaus, Kaminofen und noch ein hochwertiges Möbelstück Im Exposé sind diese zum Teil mit Foto abgebildet, allerdings nicht darin beschrieben. Im Exposé steht nur Kamin. Wir haben allerdings einen Kaminofen. Es war auch ein Foto im Exposé. Die Küche und das Spielhaus sind ebenfalls abgebildet. Nun will der neue Käufer, entgegen unseres Wunsches das Spielhaus haben weil er es bei der Besichtigung gesehen hat. Die Küche überlässt er uns. Auch besteht er darauf, weil, es im Exposé zu sehen war. Im Exposé sind natürlich auch weitere Möbel zu sehen wie Schränke usw. Bei der Besichtigung hat er die komplette Einrichtung gesehen. Uns wurde gesagt wenn wir das Haus umdrehen das was fest bleibt ist drinnen der Rest nicht. Wir haben nun vorerst mündlich diesen Irrtum angezeigt.
Hat der Käufer nun das Recht das was er gesehen hat auch zu behalten? (diese beiden Dinge?) Gilt die Abbildung im Exposé als Kaufgegenstand wenn darunter steht Küche, Spielhaus, Bett usw.?
3 Antworten
Eine Einbauküche und ein Kaminofen stellen kein typisches loses Inventar dar. Sind diese nicht im Kaufpreis enthalten, muss dies im Kaufvertrag erwähnt werden. Einbauschränke, Außenmarkise, Grundstücksbeleuchtung, der gesamte Bewuchs, Teppichstange, Kinderschaukel etc. gelten als fest mit dem Grundstück verbunden und sind somit üblicherweise im Kaufpreis enthalten. Also möglichst alles Abweichende frühzeitig klarstellen und schriflich festhalten.
Im Kaufvertrag wird festgelegt, was mit dem Haus gekauft wird. Inventar gehört also nicht automatisch dazu. Auch die Einbauküche muß separat erwähnt werden, sonst ist sie nicht mitverkauft. Ein Kaminofen gehört meiner Meinung zum Haus, ein Jurist sieht das vielleicht anders.
Definitiv nicht.
Danke.
Der Kaminofen ist wie eine Küche wahrscheinlich immer heikel und jeder Richter wird es mit großer Gewissheit anders sehen. Unser Anwalt meinte es ist ein hochwertiges Möbelstück.
Noch ist der Kaufvertrag nicht unterschrieben.
Bei den Summen, um die es beim Hausverkauf geht, finde ich es lächerlich sich um ein Spielhaus zu streiten. Eine ruhige Minute ist doch auch etwas wert.
..
Danke für die Antwort.
Das Spielhaus im Garten wurde ja nur mit dem Foto als Spielplatz abgebildet. Gehört das zum Kauf deswegen dazu?