Hausreinigung/Flurreinigung Nebenkosten?
Die Reinung des Treppenhauses war beim Einzug den Mieter überlassen. Ein entsprechender Aushang befand sich in jeder Etage. Nach zwei Jahren hat der Vermieter ohne eine Absprache oder Informationen an den Mietern eine Putzkraft damit beauftragt. Diese Putzkraft/Reinigungsfirma war lediglich 4-5 mal im gesamten Jahr vor Ort und hat nur die Treppen gewischt(keine weiteren Arbeiten). Darf der Vermieter dies einfach so entscheiden? Muss ich als Mieter sowas hinnehmen, wenn die externe Person nur einige Male da war um zu putzen?
Im Mietvertrag ist festgehalten, dass der Vermieter für die Reinigung des Treppenhauses zuständig sei. Darf er deswegen alles nach Lust und Laune ändern ohne es mit den Mietern abzusprechen?
10 Antworten
Wenn der Vermieter für die Reinigung zuständig ist, dann darf er auch entscheiden, von wem das Treppenhaus gereinigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob er das Treppenhaus nur gelegentlich ein paar Mal im Jahr reinigen läßt oder regelmäßig.
Genau so ist es
Dann war er scheinbar mit der Qualität der bis dahin geleisteten Arbeit unzufrieden.
Und ganz ohne Ankündigung war die Putzfrau sicher nicht da.
Sollte er etwa selbst putzen? Das würde er ganz sicher auch nicht kostenlos tun.
Es war ohne Ankündigung. Plötzlich war einer am Putzen ohne irgendeine Ankündigung oder Information.
Da laut Vertrag der Vermieter für die Reinigung zuständig ist darf er das. Er muss auch nichts ankündigen.
Allerdings muss die Höhe der angesetzten Kosten zur Leistung passen. Der Vermieter ist verpflichtet das darzulegen. Wenn er einen überteuerten Reinigungsdienst beauftragt, kann er nur die marktüblichen Kosten an die Mieter weiterreichen.
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-treppenhausreinigung/
Der Vermieter trägt allein die Kosten der Reinigung durch Dritte
Nachtrag: Der Mieter kann das als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
... ein AG in S.- H meint gerade, eine Vermieterin darf umstellen. Ein AG und LG in Sachsen urteilt dagegen nein.
Nein, darf er nicht. Er muss so etwas rechtzeitig vorher ankündigen und den Mietern Gelegenheit geben, dazu Stellung nehmen zu können.
Keiner Ankündigung im rechtlichen Sinne ( im moralischen schon - ist höflicher ) bedarf es, wenn die Putzkraft kostenlos arbeitet, deren Kosten also nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Was denn nun? War es den Mietern überlassen oder steht im Mietvertrag, dass es Sache des Vermieters ist? Oder meinst du statt Vermieter Mieter?
Was steht denn genau im Mietvertrag?
Der Vermieter darf die Reinigung des Hauses Dritten überlassen. Das muss aber im Mietvertrag geregelt sein oder rechtzeitig vorher angekündigt werden.
Wunschdenken
Vielleicht noch eine Abstimmung der Mieter mit Mehrheitsentscheid?
Der Vermieter darf die Reinigung des Hauses Dritten überlassen. Das muss aber im Mietvertrag geregelt sein
Und genau das ist es, um damit hat sich dein zweckfreier Kommentar erledigt: "Im Mietvertrag ist festgehalten, dass der Vermieter für die Reinigung des Treppenhauses zuständig sei."
Insbesondere der Teil:
Nein, darf er nicht. Er muss so etwas rechtzeitig vorher ankündigen und den Mietern Gelegenheit geben, dazu Stellung nehmen zu können.
Rechtsirriger Unsinn. Wenn die Reinigung der Gemeinschftsfläche Treppenhaus mietvertraglich ausdrücklich in die Verantwortung des Vermieters fällt, bestimmt er auch wer, was und wie oft die erledigt wird und schuldet weder Information noch Stellungnahme oder Zustimmung der Mieter, wenn er die ab sofort fremdvergibt und demnächst als Betriebskostenart anteilig umlegt. .
Hier handelt es sich hierbei eben nicht um eine wirksam auf die Mieter turnusgemäß übertragenen Treppenhausreinigungspflicht, die nur durch allseitige Zustimmung der Verpflichteten an Dritte fremdvergeben werden darf.
Was für ein unnötiger Kommentar.
Und wenn es der Fall ist - von mir wurde nur dargelegt, dass der Vermieter es generell darf. Ob dies der Fall ist oder nicht, tangiert nicht. Nur ob er es darf.
Das ist der Fall.