Hausratversicherung - Deckung bei Rohrverstopfung

7 Antworten

Es handelt sich hier nicht um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, sondern um Abwasser.

Abwasserschäden sind meist nicht in normalen Hausratversicherungsverträgen mitversichert. Ein derartiges Risiko kann aber gesondert bei einigen Versicherern mitversichert werden.

Aber wenn die verstopfung unsichtbar für den Geschädigten war, konnte er dem Schadensfall ja auch nicht vorbeugen..

Dies ist völlig egal. Ein Abwasserschaden bleibt immer ein Abwasserschaden.

Tipp:

Melde auf jedenfall diesen Schaden deiner Versicherung und stelle gleichzeitig einen Kulanzantrag für den Fall, dass Abwasserschäden nicht versichert wären.

Stardrops 
Fragesteller
 28.01.2014, 09:52

Dann sieht es wohl eher schlecht für mich aus und ich kann meinen nur wenige Monate alten Hausrat, der fürchterlich stinkt wegschmeißen. Schon wieder eine Versicherung mehr, die man braucht..

Stardrops 
Fragesteller
 28.01.2014, 10:11
@Stardrops

Was ist denn jetzt richtig? Hier wird das ganz anders definiert: "Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen, Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist."

Hallo Stardrops,

hier hilft nur der Blick in deinen Vertrag. Richtig ist, dass „ Rückstau „ normalerweise nicht mitversichert ist. Oft findet man diesen Zusatz in der „Elementarschadendeckung“. Ohne deinen Vertrag gesehen zu haben, ist es nicht möglich eine passende Aussage zu treffen.

Stardrops 
Fragesteller
 27.01.2014, 17:12

Danke für die Antwort. Ich schaue mal im Vertrag nach. Ich glaube, dass Rückstau darin erwähnt wurde. Ich habe es aber als Laie nicht auf Abwasser in Haus, sondern eher auf Kanalisation draußen bezogen.

fragmichdurch13  27.01.2014, 17:43
@Stardrops

Selbst wenn „ Rückstau“ nicht mitversichert wäre, würde die Versicherung für den entstandenen Schaden in der Wohnung aufkommen müssen.

Wie „ Suzisorglos“ richtigerweise geschrieben hat, ist „ bestimmungswidriges austreten von Leitungswasser „ versichert.

Soll heissen… (ich gehe jetzt davon aus, das Rückstau nicht mitversichert ist)

Die Kosten für die „Verstopfung „ würde die Versicherung ablehnen können, jedoch müssten sie für den Schaden in der Wohnung aufkommen.

Stardrops 
Fragesteller
 27.01.2014, 19:37
@fragmichdurch13

Okay, Rückstau ist in meinem Fall wohl nicht mitversichert.

Aber die Beseitigung der Ursache durch den Sanitärdienst wird ja auch über die Gebäudeversicherung abgewickelt.

Dann hoffe ich, dass ich gte Chancen bei der Hausratsversicherung habe und diese zumindest für die durchtränkten Teppiche aufkommt.

Okay, ich habe nun die Entscheidung von der Hausratsversicherung: Der Schaden wird ersetzt, außer der Teppich. Diesen will aber auch die Gebäudeversicherung nicht zahlen. Diese drückt sich auch vor Reparaturen der Folgeschäden (Schimmel etc.)

Okay, die Gebäudeversicherung kümmert sich jetzt darum, Die Frage ist jetzt, ob die Hausratsversicherung mir zerstörte Sachen ersetzt und für Folgeschäden (z.B. Schimmel an Büchern) aufkommt.

Es handelt sich hier um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Sofern Hausratsachen dadurch zu Schaden gekommen sind, wird die Hausratversicherung dafür aufkommen. Die Beseitigung der Verstopfung und weiterer Gebäudeschäden ist hingegen Sache der Gebäudeversicherung.

user3096  28.01.2014, 08:40

Es handelt sich hier um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser.

Falsch:

Es handelt sich um Abwasser.

  • Leitungswasser ist das Wasser was zugeführt wird.
  • Abwasser ist das Wasser was abgeführt wird.
VersBerater  02.02.2014, 21:55
@user3096

@Aixclusivman: Sieh dir bitte mal den z.B. § 4 der VHB 2010 an. Dort steht genau was unter Leitungswasser zu verstehen ist. Suzisorglos' Aussage ist eindeutig richtig, Deine Aussage ist leider FALSCH. Außerdem verwechselst Du den Begriff "Frischwasser" mit Leitungswasser. Frisch- und Abwasser sind, sofern sie sich in Rohren und Leitungen befinden "Leitungswasser".

http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/allgemeine-hausrat-versicherungsbedingungen-vhb-2010-quadratmetermodell/gdv-bedingungen-hausrat-vhb_2010_qm_stand_2013_01/?back=%2Fdownloads%2Fversicherungsbedingungen%2Fallgemeine-hausrat-versicherungsbedingungen-vhb-2010-quadratmetermodell%2F

suzisorglos  07.06.2018, 17:27
@user3096

FALSCH! Versicherungstechnisch wird auch das in Rohrleitungen geführte Abwasser als Leitungswasser bezeichnet, ebenso das Wasser in den Rohren der Zentralheizung etc.