Hausfriedensbruch? Vermieter übergibt ohne mein Einverständnis Schlüssel an Nachmieter

10 Antworten

Hausfriedensbruch wäre es, wenn der Nachmieter unbefugt die Wohung betreten hätte, aber durch den Schlüssel war dem nicht so und er wird wohl auch "falsch" informiert worden sein, denn sonst hätte er sich nicht noch wie beschrieben bei dir gemeldet.

DU kannst dem Nachmieter das betreten der Wohnung untersagen, macht er es trotzdem, dann ist es Hausfriedensbruch und ich würde ihn auch auffordern den Schlüssel zurück zu geben.

Zudem der Nachmieter Gefahr läuft nun beschuldigt zu werden , wenn Sachen abhanden gekommen sind.

Hausfriedensbruch für den Vermieter und den Nachmieter.Fals etwas fehlt kannst du beide auch wegen Diebstahl anzeigen. Fals etwas Kaputt ist, dann auch wegen Sachbeschädigung.

Mach eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Nachmieter, was Du gegen den Vermieter rechtlich unternehmen kannst ist mir unklar...

Hallo, also rechtens ist es mit Sicherheit nicht. Versuche mal mit deinem Vermieter zu reden u falls er zu keiner Einsicht kommt, zeige ihn an.

LG

Bine70  20.08.2011, 03:03

ich denke mal, das du gegen den Nachmieter, nichts machen kannst, zumal du die Absprache zwischen deinem Vermieter u Nachmieter nicht kennst u er ofdiziell ja den Schlüssel bekam, sprich vom Eigentümer! Versuche das Gespräch mit deinem Vermieter zu finden u mache ihm klar, das er mit diesem Zug gegen Gesetze verstoßen hat u das du es ein zweites Mal nicht dulden wirst. Das was du mit deinem Vermieter aus gemacht hast, ist relevant, da kann der Nachmieter noch so unfreundlich sein. Der könnte mich mal gern haben.

Du bist bis zum 31.8. Bewohner der Wohnung und du hast das alleinige Recht, zu entscheiden, wer in die Wohnung darf und wer nicht.

  1. Strafanzeige und Strafantrag gegen den Nachmieter wegen Hausfriedensbruch. Ob es gegen den Vermieter etwas bringt, bezweifle ich, man kann aber auch gegen ihn Strafantrag stellen.

  2. Austausch des Schließzylinders und Rückforderung der entstandenen Kosten beim Vermieter.