Hausaufgaben dürfen lehrer das

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Gemäß § 10 Abs. 3 SchulG BW

(...) "an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht darf es in den Klassen 5 bis 10 keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem auf den nächsten Tag geben."

Kommt also auch auf das Bundesland an....

Oh du Armer! Das tut mir ja soo leid für dich. Natürlich ist das höchst illegal, der Lehrer macht sich ja geradezu strafbar..... Sarkasmus aus!

Mach dir mal klar, dass im wirklichen Leben nur Leistung zählt. Du befindest dich im Moment in einer beschützten Werkstätte, in der du auf die Anforderungen des Berufslebens vorbereitet werden sollst. Nur wer leistungswillig und leistungsfähig ist, kommt im Berufsleben weiter.

Ja, Lehrer dürfen das!

Es sind Ferien!!! also denk doch nicht über Hausaufgaben und Schule nach.. und ich würde schon sagen, dass Lehrer das dürfen. Kommt glaube ich aber auch auf die Schulform und ob das Nachmittags freiwillig ist an.

Ja, das dürfen sie,jedoch müssen sich die Hausaufgaben (d.h. die der zeitliche Aufwand dafür muss) sich in Grenzen halten. Eigentlich regelt das das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes und daraus resultierend eure Schulordnung bzw. euer Rahmenplan oder wie immer das bei euch heißt. Es kommt aber auch auf die Jahrgangsstufe, das Fach und mit wie vielen Wochenstunden es wann erteilt wird, an.

Sofern dies nicht per Schulregelung ausgeschlossen ist, dürfen Lehrer das.

Zu meiner Zeit war das ganz normal, egal, wie lang der Unterricht an dem Tag ging.

Viele Grüße!

Chazsmyr