Haus von Oma geschenkt bekommen-wieviel muss ich später den Kindern ausbezahlen?
Vor über einem Jahr hab ich von meiner Oma (77) ein Haus geschenkt bekommen. Wert 240.000 €. Die Oma hat ein Wohnrecht, dadurch hat sich der Wert der Immobilie auf 180.000 € verringert. Dies wurde durch einen Gutachter festgesetzt. Wieviel muss ich denn noch den 4 Kindern später ausbezahlen.
2 Antworten
Innerhalb von 10 Jahren versterbend, können die Kinder für den Fall, dass ihr tasächliches Erbe ohne das verschenkte Haus weniger wert wäre als der dazu hälftige fiktive Reinnachlasswert mit Schenkungswert, Pflichtteilsergänzung zu ihrem Erbe beanspruchen.
Dabei sinkt der Schenkungswert alljährlich um jeweils 10%.
Nehmen wir an, Oma verstürbe morgen und hinterliesse keine weiteren Nachlass über 180.000 EUR, sondern nichts, wären es 18.000 EUR für jeden.
G imager761
Wenn es mal soweit ist muss erneut ein Gutachter vorbei kommen und den aktuellen wert bestimmen