Haus mieten, worauf im Mietvertrag achten?

4 Antworten

Ich würde sämtliche Räume, also auch den Keller, Dachgeschoss und den Garten aufführen lassen, denn schließlich nutzt ihr die Räume auch.

Wie bei einer Wohnung sollten auch hier alle Mängel etc. aufgeführt werden. Das wird seine Zeit dauern, aber ist für euch später evtl. enorm wichtig, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Müssen wir hier im Mietvertrag auf Besonderheiten im Vergleich zur Wohnungsmiete achten?

Im Prinzip nicht.

Bei Vermietung eines kompletten Hauses ist es üblich das der Mieter fast alle Verträge mit Ver- und Entsorgern selbst abschließt.

Es gibt ein Grundstück mit Garten und einige Räume im Dach und Keller, die nicht im Mietvertrag stehen, aber von uns genutzt werden dürfen.

Das sollte dann aber auch vertraglich festgehalten werden.

Für den Garten müsst ihr festlegen lassen wie ihr Ihn nutzen dürft. Gerade wenn es um bleibende sachen geht wie Bäume Pflanzen, Schuppen aufstellen etc.

Es gibt ein Grundstück mit Garten und einige Räume im Dach und Keller, die nicht im Mietvertrag stehen, aber von uns genutzt werden dürfen.

Das sollte allerdings zwingend schriftlich fixiert werden. Sonst kann Euch der Vermieter mal spontan die Nutzung untersagen. Worte sind nur Schall und Rauch.

Hier sollte auch die Art der Nutzung festgehalten werden. Insbesondere bei der Gartennutzung wäre das wichtig.

Die Anfertigung eines Übernahmeprotokolls dürfte bei einem Haus ja einige Stunden dauern.

Das sollte lieber zu lange dauern, als zu kurz. Achtet auf Details bei der Übergabe (kleine Beschädigungen, eventuelle Dübellöcher in vorhandenen Fliesen, etc.). und nehmt auch einen Zeugen mit.