Haus geerbt- was steht mir zu?

15 Antworten

Du kannst dich auszahlen lassen. Dass bedeutet, man muss den derzeitigen Wert des Hauses ermitteln und 25 % davon müssen die Bewohner des Hauses an dich zahlen.

Man kann sich aber auch über andere Ausgleichsmöglichkeiten einigen, z. B. Wohnrecht, Leibrente...  ich würde sowas immer von einem Notar machen lassen - bei mir und meinen Geschwistern war der Fall ähnlich. Dann ist alles klar und "wasserdicht" und es gibt hinterher keinen Streit.

Cinasa 
Fragesteller
 01.06.2017, 12:37

Wie wird denn die Leibrente berechnet? Kannst du mir dazu näheres sagen?

alyna77  01.06.2017, 12:44
@Cinasa

Eine Leibrente ist nach deutschem Recht eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird - so steht es bei Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Leibrente

Aber für uns kam das nicht Frage, deshalb kann ich nicht mehr dazu sagen.

AalFred2  01.06.2017, 13:35

Du kannst dich auszahlen lassen.

Aber nur wenn die anderen beiden das mitmachen.

alyna77  01.06.2017, 13:58
@AalFred2

Ja, stimmt - man muss sich einigen. Man nennt das eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch gegenseitige Einigung.

Aber eine solche Auseinandersetzung kann man auch gerichtlich herbeiführen. Man muss über einen Anwalt einen sogenannten "Auseinandersetzungsvertrag" machen lassen und dann die Erbengemeinschaft auf Zustimmung verklagen... wahnsinnig kompliziert und kostspielig.

Lieber vernünftig miteinander reden und sich einigen. Geht schneller, schont  Nerven und Geldbeutel.

AalFred2  01.06.2017, 14:10
@alyna77

Man kann niemanden auf Zustimmung zu einem Vertrag verklagen.

schelm1  01.06.2017, 16:23
@AalFred2

Ne!

Dafür steht Ihnen das Rcht der Zwangsversteigerung zu.

Aus dem Erlös des Meistgebotes erhält dann jeder nach Abzug der Verfahrenskosten seinen Anteil gemäß Anteil im Grundbuch vom Gericht überwiesen.

Du und dein Bruder habt 25 % mehr nicht den deine Mutter hat 50 % dazu kommt die  andre Hälfte von den 50 % also 25 % und somit 75 % des Hauses gehört ihr und somit werden die restlichen 25 % unter den Kindern aufgeteilt . Also 25 % durch Anzahl bei 2 = 12,5 %   

AalFred2  01.06.2017, 13:36

Wie kommst du auf solchen Quatsch? Da steht eindeutig:

Mein Vater ist verstorben und hinterlässt ein Haus.

Da hat die Mutter ersmal gar nichts.

Vampire321  01.06.2017, 13:49
@AalFred2

@aalfred

Hast du den Grundbuchauszug gesehen? Oder das Testament? 

Wenn kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge ... und da bekommt die Frau schonmal 50% der erbmasse

Aber vielleicht haben die auch ein Berliner Testament? Ist das üblichste ...

AalFred2  01.06.2017, 13:55
@Vampire321

Hast du Lese- oder Verständnisprobleme?

Mein Vater ist verstorben und hinterlässt ein Haus. Testament gibt es keines

Eindeutiger geht es nicht.
 

Vampire321  01.06.2017, 14:08
@AalFred2

Du glaubst das das eindeutig ist

Glauben heißt nicht wissen, deshalb würde ein Anwalt erstmal einen Grundbuchauszug anfordern... DANN weiß der es wem das Haus gehört

WIR wissen das nicht... 

AalFred2  01.06.2017, 14:20
@Vampire321

Doch der Fragesteller bennent das eindeutig. Spätestens unter der Antwort von Alexuwe.

Eckengucker  01.06.2017, 14:51
@AalFred2

du liegst wirklich möglicherweise falsch.

du solltest vorher im Grundbuch nachsehen oder deine Mutter fragen ob sie mit eingetragen ist.

Ist deine Mutter mit ieingetragen gehören ihr wahrscheinlich 50% des Hauses. Das ist so. Glaub es oder frag einen Fachanwalt.

Dein Problem scheint zu sein, dass du nicht verstehst dass es nicht um das ganze Haus sondern um das ERBE DES VATERS geht. Und das sind in diesem Fall möglicherweise eben nur 50 %. Die anderen 50% gehören deiner Mutter und sind noch in der Erbmasse. Das solltest du feststellen indem du in das Grundbuch schaust.

In solchen Fällen gehört der Mutter dann vom Erbe nochmals 50% und das sind nun mal 75 % vom Haus, und den Kindern nur jeweils 12,5 %.

Wenn es ihm allein gehört ist das natürlich nicht so.

AalFred2  01.06.2017, 14:59
@Eckengucker

Ich liege mit Sicherheit nicht falsch. Der Fragesteller sagt doch eindeutig, dass das Haus alleine seinem Vater gehörte. Dann geht es selbstvereständlich um das ganze Haus. Ich verstehe nicht, warum ihr hier Fälle konstruiert, die gar nicht gefragt sind.

Was ich armselig finde, der Vater ist verstorben und vielleicht noch nicht mal unter der Erde und schon wird sich um das Erbe gestritten und gefragt wieviel man bekommt.

Du könntest ja wenigstens soviel Anstand besitzen und solange auf dein Erbe warten bis deine Mutter ableben sollte (was ich natürlich niemanden wünsche) oder das Haus verkaufen muss usw. 

Ihr könntet ja vernünftig darüber reden und gemeinsam getroffene Entscheidungen am besten notariell beglaubigen.

Du solltest einmal darüber nachdenken ob Streitereien über ein Erbe es Wert sind, dass man dadurch die Familie verliert.

Es geht immer nur ums Geld. Durch so einen ähnlichen Fall habe ich seit Jahren keinen Kontakt mit einen Teil meiner Verwandten und da gab es nichts zu erben, man hatte nur gemeint da wäre ein Haufen Geld. Ich bin darüber traurig aber wenn es ums Geld geht sieht man das wahre Gesicht der jeweiligen Person.

Mein herzliches Beileid zum Ableben deines Vaters.

formal könntest Du für deine 25% eine Miete verlangen - aber das wäre ja doch zu arschlöchig; an der aktuellen Lebenssituation hat sich ja nichts geändert, nur weil Dein Vater gestorben ist sollen sie Dir plötzlich Miete zahlen ???

Allerdings kannst Du auf der sofortigen Übereignung Deines Erbanteils bestehen, d.h. sie müßten Dich auszahlen. Willst Du das ? Es müßte ja auch ohne gehen und Du wartest, bis deine Mutter auch verebt und dann regelst Du alles zusammen mit Deinem Bruder.

Die Frage ist;

Wem gehörte das Haus zu Lebzeiten deines Vaters!

Ihm, oder deinen Eltern?

Denn wenn das Haus deinen Eltern gehörte, gehörte IHM nur die Hälfte, do. das nach der gesetzlichen Erbfolge deiner Mutter nun 3/4 und deinem Bruder und dir jew 1/8 gehören..,

Und was willst du damit machen?

Dich auszahlen lassen?

Damit dein Bruder dich nochmal auszahlen muss, wenn die Mutter stirbt?

Wundere dich aber nicht, wenn deine Mutter dann ein Testament macht, und du auf dem Pflichtteil sitzen bleibst... lass dir dein 1/8 ins Grundbuch eintragen und gut iss 

LiselotteHerz  01.06.2017, 12:28

?? Diese Rechnung kann ich nicht nachvollziehen, wieso 1/8? Dann wäre es weit logischer zu sagen, das Haus gehört jetzt der Mutter und nach deren Tod erben beide Kinder zu gleichen Teilen.

Vampire321  01.06.2017, 12:34
@LiselotteHerz

Nein, das ist Mathematik

Angenommen, das Haus gehörte den Eltern - also beide stehen im Grundbuch, dann gehört der Mutter 50%, und dem Vater 50%

Wenn nun der Vater ohne Testament stirbt, erbt für Mutter 50% seines Eigentums, und für Kinder 50%... bei zwei Kindern sind das 25% des Erbe des Vaters pro Kind!

Und 1/4 des Erbteils (50% des Hauses) sind 1/8 vom ganzen Haus

Die Mutter bekommt 50% des Erbes, also 1/4 vom Haus, 50% hat die aber schon, also hat sie nun 75% des ganzen Hauses

Und die beiden Kinder jew 1/8

Logisch, oder? ;) Mathe halt