Hat jemand Erfahrung mit Widerspruch bei Verlust des Prüfungsanspruchs?
Hallo,
hat jemand von euch schon mal einen Widerspruch bewilligt bekommen oder könnt mir sagen, wie meine Chancen stehen?
Habe heute Post bekommen, dass ich meinen prüfungsanspruch verloren habe. Allerdings habe ich die Prüfung nur einmal wiederholt und vermute nun, dass sie doppelt zählt, da sie aus zwei Teilen besteht und somit darf ich sie kein drittes mal wiederholen (habe diesbezüglich aber meiner Studiengangsleiterin schon eine emails geschrieben.)
Werde nun einen Widerspruch einlegen mit der Begründung, meiner diagnostizierten krankhaften Prüfungsangst (psychologisches Gutachten liegt seit dem ersten Semester diesbezüglich vor, habe mir damals einen nachteilsausgleich einrichten lassen) und aufgrund stärker sozialer Bus persönlicher Belastungen (familiäre Probleme, ungewollt schwanger geworden und vom Kindsvater verlassen, deswegen lauter auf und abs, psychische Probleme- seit Jahren in Behandlung). Auch darüber ist meine Studiengangsleiterin schon informiert!! Hatte deswegen letztes Semester und Anfang dieses Semester mit ihr persönliche Gespräche. Also meine Gründe wären belegt und müsste ich nicht nachträglich nachweisen. Wie stehen nun meine Chancen, dass mein Widerspruch bewilligt wird? Bitte helft mir!!
1 Antwort
Es gibt eigentlich keinen Grund, eine Prüfung, die aus zwei Teilen besteht, doppelt auf den Prüfungsanspruch anzurechnen. Die zweite Teilprüfung ist ja keine Wiederholungsprüfung der ersten Teilprüfung, sondern beide bilden am Ende eine Prüfungsleistung.
Was ich mir vorstellen kann, auch anhand der Informationen aus der ähnlichen Frage, die du schon gestellt hast, ist, dass du den dritten Prüfungsversuch evtl. hättest beantragen müssen. Aber das ist ohne Kenntnis der Ordnung schwer zu sagen.
Ob du mit der gesundheitlichen Argumentation in diesem Falle weiterkommst, halte ich aber für fraglich. Denn den Nachteilsausgleich hast du ja schon in irgendeiner Form zugebilligt bekommen und es ist in der Regel wenig erfolgversprechend, Wochen nach einer Prüfung eine psychische oder gesundheitliche Erklärung für das Nichtbestehen dieser Prüfung geltend zu machen. Das muss üblicherweise vorher oder zumindest sehr kurz nach der Prüfung geschehen.
Geh am Montag aber einfach zum Prüfungsamt und erkundige dich über deine Möglichkeiten. Dort wirst du auch über die Widerspruchswege aufgeklärt.
Beste Grüße und viel Erfolg!
Nein, einen Drittversuch muss man nicht beantragen. Mich verwirrt nur, da die Prüfung aus zwei Modulen besteht aber insgesamt nur eine Prüfung darstellt. Meine Studiengangsleiterin meinte damals auch zu mir, ich darf ein zweites mal durch die Mündliche oder die schriftliche fallen, um einen Drittversuch zu bekommen, aber nicht durch beide. Ich verstehe das ganze deshalb einfach nicht. Falsche Informationen erhalten? Warum sagten dann die Dozenten nach der Mündlichen das selbe? Ich bin ziemlich verwirrt. Von meinem nachteilsausgleich habe ich keinen Gebrauch gemacht allerdings habe ich mit beiden Dozenten nach der Prüfung gesprochen, da sie wissen wollten woran das Nichtbestehen liegt. Habe meine Situation geschildert und deutlich gemacht. Daraufhin hieß es nur noch mal, dass das Sekretariat sich meldet und mir einen neuen Termin gibt und dann bei der Prüfung zusätzlich ein Studiengangsleiter dabei sein wird. Tja und jetzt hab ich eben den Bescheid über meine drohende Exmatrikulation erhalten und bin ziemlich vor den Kopf gestoßen...