Hat ein Rentner trotz Sparguthaben einen Anspruch auf Wohngeld bzw. Heizkostenzuschuss?

5 Antworten

Einen Heizkostenzuschuss gibt es nicht, jedenfalls nicht in Deutschland.

Die Vermögensgrenze für Alleinlebende liegt beim Wohngeld bei 60 TEUR. Wenn das Sparguthaben des Rentners darüber liegt, wäre eine Wohngeldgewährung missbräuchlich, d. h. sein Antrag würde abgelehnt.

ABER Wohngeld bekommt besagter Rentner nur, wenn er nachweisen kann, wovon er lebt. Verfügt er, wie der Rentner in deinem Beispiel, nicht über das nötige Mindesteinkommen, verbraucht für den Lebensunterhalt aber sein Sparguthaben, ist Wohngeld möglich. Allerdings sind sowohl das Guthaben nachzuweisen als auch der Verbrauch.

Ich gehe mal davon aus, dass ein entsprechender Grundsicherungsantrag bereits ablehnend beschieden wurde (wegen Vermögen oder wegen unangemessener Unterkunftskosten).

Wenn dann würde es nur Wohngeld geben und das würde die Miete nur zu einem geringen Teil abdecken,in der Regel bräuchte er ein Mindesteinkommen,um überhaupt Wohngeld bekommen zu können !

Hat er ein höheres Vermögen,bei Singles sind das 60 000 €,dann könnte auch Wohngeld ohne das Mindesteinkommen möglich sein,dann müssen aber sicher Nachweise erbracht werden,wie viel im Monat vom Vermögen verbraucht wird.

Durch das Vermögen wird er sicher keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt haben,denn da dürfte er max.für sich 2600 € an so genannten Schonvermögen haben.

Außerdem würde dann geprüft ob die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) für 1 Person überhaupt angemessen ist und ob nicht eine Unterhaltspflicht vom getrennt lebenden Partner oder Kindern besteht.

300 Euro Rente und 500 Euro Miete???

Da muss er wohl Grundsicherung beantragen und sein Sparguthaben ist bis zu einer bestimmten Höhe mit einzurechnen. Wohngeld nützt hier nichts mehr.

fuchslochaxi 
Fragesteller
 01.12.2015, 15:46

natürlich würde Wohngeld helfen

TreudoofeTomate  01.12.2015, 15:47
@fuchslochaxi

Nicht wirklich, weil Wohngeld nur ein mehr oder weniger kleiner Zuschuss zum Wohnen ist und niemals ausreicht, um nur ansatzweise die Miete zu bezahlen.

lindgren  01.12.2015, 15:49
@fuchslochaxi

Nein, in diesem Fall nützt das Wohngeld nichts.

Wohnung und Heizung sind "Lebensunterhalt"!

fuchslochaxi 
Fragesteller
 01.12.2015, 15:41

was heißt das? 

deine Angaben sind unvollständig

fuchslochaxi 
Fragesteller
 01.12.2015, 15:44

wie unvollständig

loewenherz2  01.12.2015, 15:46
@fuchslochaxi

wieviel hat er auf dem Bankkonto ... ist das nicht wesentlich für eine Aussage

1.000 Euro oder 100.000 Euro

lebt getrennt, kann man denjenigen heranziehen zwecks Unterhalt