Hat die Stiefschwiegermutter Umgangsrecht mit dem Kind des Stiefsohnes?
Ich frage für meine Schwester (19), die vor einigen Tagen einen gesunden Sohn zur Welt gebracht hat. Es geht um die Stiefmutter ihres Freundes (sie sind noch nicht verheiratet), mit der es schon länger Probleme gibt. Der Freund meiner Schwester ist schon als Jugendlicher von zuhause zu seiner Großmutter gezogen, weil diese Frau ihm das Leben zur Hölle gemacht hat (einmal z.B. hat sie ihn mehrere Tage auf dem Dachboden eingeschlossen.) Wirklich etwas dagegen unternommen hat er jedoch nie, weil ihm dazu immer der Mut gefehlt hat und sie ihm drohte, ihm den Umgang mit seinen Geschwistern zu verweigern. Zu dem Vater hat er eine gute Beziehung, doch der war ihm nie eine große Hilfe. Seine Stiefmutter ist manipulativ, falsch und hinterhältig und sowohl er als auch meine Schwester fürchten, sie könnte den Jungen von kleinauf manipulieren und einen schlechten Einfluss auf ihn haben, doch vor allem versucht sie die Kontrolle über das Kind und seine Erziehung zu übernehmen. Da die Stiefmutter von Beruf Tagesmutter ist, mischte sie sich schon lange vor der eigentlichen Geburt in die Familienplanung ein und bestand darauf, dass das Kind von ihr betreut werden sollte. Als meine Schwester sagte, ich als ihre Schwester würde auf meinen Neffen aufpassen, sollte es denn mal nötig sein, fing sie an meiner Schwester vorzuwerfen, sie sei unfähig ein Kind zu erziehen und sie würde das Jugendamt auf sie ansetzen und man sollte ihnen das Sorgerecht entziehen - so reagierte sie jedes Mal, wenn ihr jemand deutlich machte, dass sie kein Mitspracherecht bei der Erziehung des Kindes haben sollte. Vor einigen Wochen haben sie sich dann zerstritten, doch obwohl meine Schwester ihr schon mehrmals gesagt hat, dass sie nichts mehr mit ihr zu tun haben wollen, drängt sie sich ihnen doch immer wieder auf, tut als sei nichts gewesen und steht gleich am Tag der Geburt im Krankenhaus und besteht als "Oma" darauf, ihr Enkelkind zu sehen. Meine Frage ist nun: Hat sie als Stiefschwiegermutter, die zumindest biologisch keine Beziehung zu dem Kind hat, ein Recht auf den Umgang mit ihm? Der Freund meiner Schwester hat nicht den Mut, etwas gegen sie zu unternehmen, doch meine Schwester hat große Angst, dass diese Frau ihr das Kind wegnehmen könnte. Ich möchte ihr so gerne helfen, doch weiß ich nicht, ob und was man da unternehmen kann.
2 Antworten
Also, zunächst einmal hat sie meiner Auffassung nach zur Zeit kein einklagbares Umgangsrecht.
Deiner Schwester Herzlichen Glückwunsch zur Geburt des kleinen Stammhalters :)
Der Typ "Oma", den du hier beschreibst ist nicht so selten, wie du vielleicht denkst.
Deine Schwester sollte ihr unmissverständlich und wiederholt klar machen, dass dies nicht ihr Kind ist und die Erziehung und das Großziehen des Kleinen die Sache der Eltern und nicht der Großeltern ist.
Weiter sollte sie ihr sagen, dass sie bitte umgehend ihre unsachlichen (!) Drohungen einstellen soll.
Deine Schwester braucht ihre Kraft jetzt für die kommende Herausforderung und die vielen oft unterbrochenen Nächte, die ihr bevorstehen.
Mir geht die Hutschnur sowas von hoch, wenn ich solche Geschichten lese.
Folgendes würde mir noch einfallen:
Deine Schwester hat die Möglichkeit, sich nach der Rückkehr mit dem Zwerg nach Hause noch einige Wochen von einer Hebamme betreuen zu lassen.
.....Leistungen der Hebamme: was gehört zur Nachsorge? Wenn das Kind endlich da ist, tauchen gerade in den ersten Tagen Unmengen an Fragen auf: .....
Ich würde diese Leistung in Anspruch nehmen, bei einer Entbindung hat mich sogar die Hebamme betreut, die mich von meiner Tochter entbunden hat, ich fand das sehr angenehm!
Der Vorteil ist, dass sie dann eine Fachfrau an ihrer Seite hat und ihre Stiefschwiegermutter zunächst einmal in ihre Schranken verweisen kann, indem sie ihr sagt, dass ja eine professionelle Beratung vorhanden ist und Frau "Superoma" sich ihre Ratschläge.... du weißt schon...
Ansonsten Telefon ausstecken und dem Papa des Kleinen klar machen, dass ein solcher Stress eine Frau im Wochenbett richtiggehend krank machen kann und die Gute einfach ausschließen. Wenn sie einige Wochen "vor der Tür" bleiben musste, wird sie hoffentlich vorsichtiger und respektiert deine Schwester als Mutter.
Sollte der Terror dann immer noch nicht enden, würde ich versuchen, Hilfe und Unterstützung beim Jugendamt zu erhalten. Mit ein wenig Glück darf Madame dann dort antanzen und sich mal einen Vortrag von einer Person antun, die weitaus mehr für ihr Pädagogikstudium verdient, als sie, die ein paar Null-Acht-Fünfzehn Tagesmutterkurse gemacht hat.
Die Geburt des Kleinen ist ein riesen Schritt in ein neues Leben für Mutter und Sohnemann. Ich hoffe, deine Schwester kann dies bald in vollen Zügen genießen und sich einfach nur noch über ihren kleinen Schatz freuen!!!!
Ich habs zwar nicht ganz durchgelesen , aber nein sie hat keine rechte, wenn die eltern des kindes sagen sie darf es nicht sehn, dann darf sie es auch nicht, weil sie nicht verwand ist