Hat der Pächter eines Kleingartens ein gesetzliches Vorkaufsrecht?

3 Antworten

Pacht- oder Mietvertrag begründet nicht automatisch ein Vorkaufsrecht. Ein Vorkaufsrecht muß im entsprechenden Vertrag (Pachtvertrag, Testament u.ä.) schriftlich erwähnt und festgehalten werden. Natürlich kann es auch im Grundbuch eingetragen werden.

Falsch! Vereinbaren im Vertrag hilft gar nichts! Es gilt nur, wenn es notariell beurkundet wurde. (Vgl. BGH-Urteil XII ZR 11/89)

Gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nicht. Ihr könnt es aber im Pachtvertrag vereinbaren.