Hat der Pächter eines Kleingartens ein gesetzliches Vorkaufsrecht?
Wir möchten einen Kleingarten pachten. Hat man für den Fall, dass der Grundstückseigentümer den Kleingarten verkaufen möchte, als Pächter ein gesetzliches Vorkaufsrecht, dass sich aus dem BGB oder anderen Rechtsvorschriften ergibt? Weitere Anmerkung, falls dies für diesen Sachverhalt von Relevanz sein sollte: Wir werden als neue Pächter vom vorherigen Pächter gegen eine Abstandszahlung die Gartenlaube und einen Geräteschuppen auf dem betreffenden Grundstück übernehmen.
3 Antworten
Pacht- oder Mietvertrag begründet nicht automatisch ein Vorkaufsrecht. Ein Vorkaufsrecht muß im entsprechenden Vertrag (Pachtvertrag, Testament u.ä.) schriftlich erwähnt und festgehalten werden. Natürlich kann es auch im Grundbuch eingetragen werden.
Falsch! Vereinbaren im Vertrag hilft gar nichts! Es gilt nur, wenn es notariell beurkundet wurde. (Vgl. BGH-Urteil XII ZR 11/89)
Gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nicht. Ihr könnt es aber im Pachtvertrag vereinbaren.