Harz. 4 Wenn das Haus zu groß ist. Untervermieten? Ist das möglich?

7 Antworten

Hallo,

Meine allgemeinen Kenntnisse reichen lediglich so weit, das ein eigenes Häuschen nicht 1:1 wie eine Mietwohnung berechnet wird, sondern sich eher auf die anfallenden Objekt + Nebenkosten bezieht.

Natürlich kannst Du auch Räume vermieten, dieses musst Du aber dann auch entsprechend anmelden. Die Mieteinkünfte würden dann korrekt aber lediglich anteilig als bedarfsminderndes Einkommen auf den Versorgungsanspruch des in Not geratenen Eigners angerechnet werden.

Verkaufen wird man ein angemessenes Haus nicht gleich müssen, da es auch als Altersvorsorge zu sehen ist. Es sollte aber ein Fachmann hinzugezogen werden, der Details zu dieser Art der KDU hinsichtlich Berechnung näher erläutern kann.

Eventuell meldet sich ja noch jemand, der diesbezüglich zumindest solide Grundkenne hat.

mfg

Parhalia

aura01 
Fragesteller
 09.03.2012, 16:58

Altersvorsorge hin und her, aber wenn die Quadratmeter zu groß sind, verlangen die doch immer gleich, das man verkauft. Aus dem Grund rede ich von untervermieten, da ja die Wohnfläche geringer wird. Es wäre doch ärgerlich, sein Eigenheim zu verlieren.

Parhalia  10.03.2012, 15:23
@aura01

aber wenn die Quadratmeter zu groß sind, verlangen die doch immer gleich, das man verkauft.

Genau hier läuft es beim Eigenheim etwas anders als bei Miete. Es ist immer eine Sache der Verhältnismäßigkeit, aber Du wirst wohl kaum ein Haus mit einer Wohnfläche unter 100 m² finden.

verlangen die doch immer gleich, das man verkauft

Das wird nicht zwingend so ablaufen müssen, denn weder verkauft man ein Haus mal eben schnell, noch wird ein Verkauf zwingend, wenn die Immobilie nicht auch unter wirtschaflichen Aspekten sinnvoll zu veräußern wäre. Es wird niemand verlangen können und werden, dass ein Gegenstand / Objekt weit unter Wert verhökert werden muss.

Aus dem Grund rede ich von untervermieten, da ja die Wohnfläche geringer wird

Wie gesagt: Die Wohnfläche alleine spielt jetzt nicht unbedingt die Hauptrolle. Es muss halt alles nur in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Bei einem Haus wäre doch auch zunächst einmal ins Auge zu fassen, was dafür jährlich und umgerechnet auf den Monat für den Eigentümer an Kosten anfallen.

Dazu zählen u.a: Versicherungen, Steuern, Energieversorgung, Wasser / Entwässerung, Müllabfuhr etc... In diesem Kostenfeld würden sich letztlich auch die KDU seitens der ArGe berechnen. Daran müßte der Hauseigentümer letzlich entscheiden, ob sich das Haus auch in einer Notsituation noch halten ließe.

Eine Untervermietung würde in dieser Hinsicht ja vor allem dazu beitragen, dass sich diese Unterhaltskosten für den Eigentümer reduzieren.

Es wäre doch ärgerlich, sein Eigenheim zu verlieren

Natürlich, aber man sollte sich doch zunächst einmal kompetente Beratung holen, welche Möglichkeiten es hinsichtlich KDU und ggf. Untervermietung allgemein für einen Hauseigentümer gäbe. Ich würde mal recharchieren, ob es in der näheren Umgebung Einrichtungen wie Arbeitslosenzentren oder Arbeitslosenberatungen gibt. Auch wenn sie noch nicht selber in Allem konkret helfen könnten, so wüßten sie gewiss noch passende Kontakte für fachliche Beratung hinsichtlich des EGH.

das Untervermieten ist die beste Lösung:

1) Du kannst doch nicht erwarten, dass sie Sozialgemeinschaft dich allein oder zu zweit ein Haus mit 3 stelliger qm-Zahl an Wohnfläche sponsert (bevor andere hier einspringen: ich argumentiere nicht sozialrechtlich - ich weiß, dass es dort komplizierter ist - sondern ich appelliere an dein Gerechtigkeitsempfinden)

2) Du musst eventuell sogar untervermieten - weil du in der Pflicht bist - alles Zumutbare zu tun, um deine Einnahmen zu vergrößern bzw deinen Anspruch zu minimieren!

Die Wohnungsgröße ist immer nur ein Kriterium bei der Verwertbarkeitsprüfung.

Ab einer bestimmten Größe wird lediglich in die genaue Prüfung eingestiegen; darunter wird es generell als privilegiert bzw. geschützt angesehen.

Die entscheidenden Fragen sind nicht nur, ob die Verwertung möglich ist, sonder auch, ob sie zumutbar ist. Und hier spielen viele weitere Kriterien eine Rolle. Das heißt, das Jobcenter muss immer eine begründete Einzelfallentscheidung treffen. Sofern du der Eigentümer der Immobilie bist, vermietest du übrigens nicht unter.

Du musst dein Eigentum "verwerten". Wie du das machst ist egal. Natürlich gilt die eingenommene Miete dann als Einkommen, kann aber gegen die Hauskosten vererechnet werden.

Ja,ich denke das musst du auf jeden Fall melden,das sind ja Mehreinahmen und diese sind Meldepflichtig.