hartz4 und überbrückungsgeld
habe mal so eine frage an die sich gut mit h4 auskennen
ich mache in mom eine berufliche reha (2 jahr) und bekommen überbrückungsgeld von der rentenkasse
meine frage dazu ist das jobcenter berechtig das komplette geld der rentenkasse anzurechnen denn ich bekomme null mehr dadurch ^^
wird es nicht normal wie ein "gehalt/einkommen) angerechnet ?...bzw sind doch 163 euro doch immer frei von abzügen ..danach 20% auszahlungsberechnung des restlichen geldes
oder zählt das übergangsgeld nicht dazu ?
3 Antworten
Du bekommst kein Überbrückungsgeld sonder Übergangsgeld !
Wenn du das bekommst,hast du eine Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen. Anders als Erwerbseinkommen,wird das Übergangsgeld voll auf ALG - 2 Leistungen angerechnet.
Es kommt also darauf an,wie viel Übergangsgeld du bekommst,hast du weniger als ALG - 2,bekommst du normalerweise eine Aufstockung gezahlt. Dir stehen dann 35 % deines individuellen Regelsatzes als Mehrbedarf zu.
Sollte dir also noch etwas vom Jobcenter zustehen,wirst du die ganze Zeit weiter dein ALG - 2 + Mehrbedarf vom Jobcenter bekommen und das Jobcenter stellt einen Erstattungsantrag bei der Rentenkasse und lässt sich die vorgeschossenen Leistungen zurück zahlen.
Wenn du eine Teilhabe am Arbeitsleben bekommst und eine berufliche Reha ( Umschulung ) machst,steht dir vom Jobcenter dieser Mehrbedarf von 35 % deines Regelsatzes zu !
Bei einer medizinischen Reha steht dir dieser nicht zu,aber du arbeitest ja,also ist es eine berufliche Teilhabe und dann steht dir der Mehrbedarf zu,normalerweise bekommst du auch noch Fahrgeld und Verpflegungsgeld vom Träger der Maßnahme gezahlt,so war es bei mir.
100 € Freibetrag plus 20 % vom Mehrverdienst gilt nur für Erwerbseinkommen. Du bekommst ja bereits eine Lohnersatzleistung. Davon bleiben dir 30 € Versicherungspauschale anrechnungsfrei.
ohje ...
das dann nicht viel .. und das obwhl man eben mehr braucht dadurch ..
die wissen schon wie sie ein klein halten -.-
Das gilt nur für Erwerbseinkommen. 100,- € frei alles drüber wird zu 80% angerechnet.
jo das meine ich mit den 20% ja restauszahlung
nur berechnet die arge die 549 euro renten bzw übergangsgeld komplett an und zieht auch komplett alles ab so das ich null vorteile habe ...eher nachteile denn es ist ja richtige arbeit die ich ausübe (berufliche reha für 2 jahre)
durch die arbeit habe ich ja auch mehr kosten .. sei es essen und wäsche etc
Wieso hast du durch Arbeit mehr Kosten für Essen und Wäsche? Wenn du auswärts die Arbeitserprobung machst, kannst du noch Fahrtkosten geltend machen.
hi ja für ein jahr hat die rentenkasse das genehmigt ..und genau übergangsgeld ist es
und genau so sieht es aus .. das das jobcenter ansprüche an die drv haben aber nach der berechnung von jobcenter habe ich nicht mehr wie zuvor .. also normales alg2 weiterhin
und die "rente" ist ja geringer als alg 2 also wird es auf das aufgestockt ..aber null mehrbedarf in moment