Hartz 4 wegen Tafeln gekürzt

6 Antworten

Nein,das dürfen sie nciht, denn das widerspricht wohl der Weisung: "Widerspricht Weisung Text: In den Weisungen der BA zum § 11 steht:

"Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AlgII-V sind Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II dienen, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit daneben ungekürzte Leistungen gerechtfertigt sind. Dies sind insbesondere Lebensmittelspenden der "Tafeln" oder Möbelspenden in geringwertigem Umfang."" ( quelle:http://www.tacheles-sozialhilfe.de/Forum/thread.asp?FacId=1041488( bei dem link geh es übrigens um das gleiche thema. Denke auch eher das es sich bei 100€ um eine Sanktion handelt.

So ein Schwachsinn hab ich noch niiiie gehört! Warum auch sollten sie kürzen nur weil er sparen will? Ich glaub eher, er ist einer bestimmten Sache nicht nachgekommen und genau deshalb haben sie ihm gekürzt.

James131  29.04.2013, 16:58

Was Du als schwachsinn noch nicht gehoert haben willst, wurde sogar vor dem Bundessozailgericht verhandelt ;-) ..... wenn auch noch nicht wegen Tafeln

SNelle  29.04.2013, 18:08
@James131

Das mag ja sein, trotzdem nur weil jemand spart und was weiß ich wie oft zur Tafel geht... Kürzt das Amt!? Bleibt mal realistisch^^ den Müll glaubt keiner

Es gibt kein Hartzamt, sondern einkommunales unternehmen, eine ARGE oder analoges ;-)

Rein rechtlich ist das zulaessig, ja, denn es werden ja die realen aufwendungen gezahlt und alle gelwerten leistungen gegengerechnet. Dies sind nicht nur lohn aus nebentaetigkeit oder rueckzahlungen, sogar wenn es ueberzahlungen aus eigener leistung sind, sondern auch spenden und zuwendungen dritter unabhaengig davon ob es in einer waehrung oder eben in naturalleistungen sind. Krasse faelle, die von obersten gerichten sogar bestaetigt wurden sind, wenn jemand seine stromrechnung zahlt, dabei mehr zahlt als notwendig oder massiv spart und deshalb eine rueckzahlung erhaelt, anrechnung von spenden, die einem ALG II empfaenger zugegangen sind dessen wohnung abgebrannt ist und fuer mich das irrste weil jemand tee gesammelt hat zur eigenen verwendung wurde gegengerechnet, was er nicht ausgeben muss, weil er aus der natur das unkraut sammel.

Sicher kann ein auf sozialrecht spezialisierter anwalt da helfen, das sollte neben einer beratung bei einem arbeitslosenverein der erste weg sein .... selbstverastaendlich nachdem wiederspruch gegen den bescheid eingelegt wurde

Ich sehe das gerechtfertigt von dem Amt.

Der Kollege von dir kann schon auf PS 3 und 3D-Fernseher sparen, nur kommt an erster Stelle alles, was wirkllich notwendig ist, das heißt Miete, Strom, Nahrungsmitteln,....

Das, was er haben will, ist nicht wirklich notwendig.

Jemand, der arbeitet und nicht mehr verdient kann sich nicht so einfach die Sozialscheine holen und wäre demnach benachteiligt. Ist ja nicht Sinn der Sache.

Übrigens können sich viele, die arbeiten gehen, keinen 3D-Fernseher und PS 3 leisten.

Chiron02  29.04.2013, 16:55

Jemand, der arbeitet und nicht mehr verdient kann sich nicht so einfach die Sozialscheine holen

Ähm doch.. wenn er H4 aufstockt... macht nur leider kaum wer.

catchan  29.04.2013, 16:59
@Chiron02

Nur leider arbeiten viele, sind keine Aufstocker und bekommen nicht viel mehr Geld als ein hartz 4-Empfänger.

was dein Kollege dir da erzählen will stimmt keinesfalls.

Kein Jobcenter wird Geld kürzen, weil der Hilfsbedürftigte sich bei den Tafelläden mit Lebensmittel eindeckt.