Hartz 4 und "sonstiges Einkommen": Tagesgeld-Zinsen? Gibt es einen Freibetrag?

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Schau mal hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---08.06.2010.pdf
Zinseinkünfte, die in anderen als monatlichen Abständen anfallen sind grundssätzlich bis zur Bagatellgrenze von 50 EUR jährlich frei (sofern diese Grenze nicht schon anderweitig ausgenutzt wird).
Höhere Einkünfte werden wie anderes einmaliges Einkommen angerechnet oder verteilt, wobei dann der 30 EUR-FB (pro Anrechnungsmonat) greift (sofern der nicht schon durch anderes Einkommen ausgeschöpft wurde).

braintiot 
Fragesteller
 05.09.2010, 11:01

Danke. Die Bagatellgrenze-Regelung mit 50 Euro habe gesehen. Gilt es wiederum für jedes einzelnes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft oder für die ganze BD? Und unter welchem Punkt steht das mit den 30 Euro Freibetrag? Ich habe es nicht gefunden.

Also, das heißt, dass wenn man alleine wohnt und keine andere Einkommenquellen hat: 50 Euro Bagatellgrenze + 30*12 Euro Freibetrag= 410 Euro pro Jahr, die nicht angerechnet werden?

Verstehe ich es richtig?

VirtualSelf  05.09.2010, 12:52
@braintiot

Freibeträge gelten immer individuell.
30EUR-FB ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V
Deine Berechnung ist nicht korrekt. Grundsätzlich sind Zinserträge einmaliges Einkommen, das voll im Zuflussmonat angerechnet wird. Und auf diese einmalige Anrechnung hast du den FB genau ein Mal.
Ist das Einkommen so hoch, dass es auf mehrere Monate verteilt werden muss/darf, dann hast du diesen Freibetrag für jeden Monat, in dem angerechnet wird.
Anrechnung in einem Monat => 1 x 30 EUR
Verteilung und Anrechnung auf 2 Monate => 2 x 30 EUR
Verteilung und Anrechnung auf 7 MOnate => 7 x 30 EUR.
Über die Verteilung und Anrechnung entscheidest nicht du, sondern das Amt.

braintiot 
Fragesteller
 05.09.2010, 15:37
@VirtualSelf

Danke für die Antwort. Was ist, wenn man die Zinsen jeden Monat vom Tagesgeldkonto ausgezahlt bekommt, beispielweise 30 Euro?

Außerdem geht es im § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V über die absetzbaren Beträge zu privaten Versicherungen: " ...von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen... "

VirtualSelf  06.09.2010, 07:28
@braintiot

Pauschbetrag bedeutet in diesem Fall, dass du die Verwendung nicht nachweisen musst. Kannst du für Versicherungen ausgeben und solltest es evtl. tun. Wenn nicht: Banane.
Monatliche Zinszahlungen wären laufendes sonstiges Einkommen und würden dann tatsächlich auch monatlich den FB nach sich ziehen.

Da hat es eine Änderung gegeben, jetzt sind es 10,-€ im Monat, also machen nur Anlagen mit monatlicher Zinsgutschrift Sinn, insgesamt darf man dann eben Geld anlegen was pro Monat nicht mehr als 10,-€ bringt aufs Jahr dann eben 120,-€. Habe ich eine Anlage mit 2% wären das bei 6000,-€ 120,-€ Zinsen aufs Jahr und eben nur 10,-€ im Monat.

Man darf monatlich bis zu 100€ Einkommen haben, das nicht angerechnet wird. Dabei ist es egal, ob man nun Klotten bei ebay vertickt hat oder einige wenige Kröten an Zinsen erhält. Alle Einkommen werden bei der Ermittlung des Freibetrages zusammengerechnet.

braintiot 
Fragesteller
 04.09.2010, 17:19

Das ist eben nicht egal. 100 Euro darf man nur aus selbstständiger Arbeit behalten. Bei Zinsen ist es nicht der Fall. Ich habe irgendwo gelesen, dass es sich um "sonstiges Einkommen" handelt...

VirtualSelf  04.09.2010, 18:04
@braintiot

Beides nicht korrekt: die 100 EUR sind die Freibeträge auf Erwerbseinkommen (egal ob selbst- oder unselbstständig)

Für Kontoführungsgebühren gibt es wohl einen Freibetrag, aber nur, wenn man nicht schon die 100.- € Freibetrag für Erwerbseinkommen in Anspruch nimmt. Im Prinzip lohnt sich eine Festgeld- oder Tagesgeldanlage für Hartz-IV-Empänger nicht. Zinsen gelten als "sonstiges Einkommen".

wieviel darf ich behalten wenn ich 300 euro kursgewinne im monat habe?