Hartz 4 Rückzahlung wegen Arbeitsaufnahme zzgl.Krankenversicherung
Hallo liebe Leser und Wissenden,
ich habe ein kleines Problem - wobei ich Eure Hilfe benötige.
Ich war Hartz4 Empfänger. Am 3. Oktober 2011 habe ich meinen Arbeitsvertrag (Vollzeit) unterschrieben und direkt am 5. Oktober 2011 beim JobCenter vorgesprochen und somit Bescheid gegen, dass ich zum 15. Oktober 2011 meine neue Arbeit aufnehmen werde. (Die Zahlung für Oktober wurde somit gezahlt.)
Für den Monat November 2011 habe ich eine Überbrückungszahlung "beantragt" - welche ich am 2. November auch erhielt. Grund für diese Zahlung war, dass mein Lohn immer erst zum 15ten des Folgemonats ausgezahlt werden.
Nun habe ich einen "bösen" Brief (11. November 2011) erhalten. Ich hätte zu Unrecht Leistungen erhalten... Bis dahin ist auch alles in Ordnung, da mir bewußt ist, dass für den Monat November die Zahlung zurückgeben muss. Es war ja nur ein "Darlehn".
Nun wird mir aber für den Zeitraum vom 1. November bis 30. November eine Rechnungs aufgestellt - welche zwei Positionen enthält die ich nicht verstehe. Und zwar soll ich "Beiträge zur Krankenversicherung" und "Beiträge zur Pflegeversicherung" zurück zahlen! Wie kann das sein? Warum muss ich die Versicherungen zurück zahlen. Mein Arbeitgeber und das Job Center haben meine Versicherungen für November abgeführt. Somit muss ja bei der Krankenkasse eine Überzahlung stattgefunden haben, oder nicht? Bekommt das Job Center das Geld von der Kasse nicht direkt wieder oder muss ich mir den Beitrag für November bei der Krankenkasse wieder holen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand dabei helfen könnte. Bis jetzt habe ich die "Rückantwort" dem Job Center noch nicht zugeschickt.
3 Antworten
Die Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung müssen vom Jobcenter direkt bei der Krankenkasse abgesetzt werden, weil die die ggf. doppelt erhalten hat.
Mit diesem Beträgen hast du also nichts zu tun; da du aber eine Zahlungsaufforderung bekommen hast, musst du für diesen Teil Widerspruch einlegen, da er ansonsten wirksam werden könnte.
Vielen Dank für die kurze und absolut ausführliche Erläuterung. ich werde mich gleich darum kümmern.
Das soll die Agentur selber erledigen, sie braucht diese nur zurückzufordern von den Sozialträgern.
Deine Sozialabgaben sind zweimal abgeführt worden, einmal vom Amt und zusätzlich über den Arbeitgeber, der Fehler liegt beim Amt.
Sie wussten von der Arbeitsaufnahme.
Erst einmal Gratulation du hast wohl das schnellste Arbeitsamt das ich je gesehen habe, kenne das nur mit Bearbeitungszeiten von max. 2-3 Wochen.
Ein Darlehn beim Amt, so kann man es natürlich auch machen. Du bist nur so lange versichert etc. so lange dir das Amt genehmigt hat, da du allerdings einen Monat mit Absicht auszahlen lassen hast müssen auch für den Monat sämtliche Beiträge zurück gezahlt werden.
Ansonsten wende dich genau mit der Frage an das Amt, die sollten es am besten wissen, den doppelt abkassieren brauchen die sonst auch nicht.
Vielen Dank für Deine Antwort. Ja, im Fordern und schreiben sind sie schnell. Aber wehe jemand fragt etwas. Seit dem ich das Schreiben erhalten habe, habe ich jeden Tag eine E-Mail an die Bearbeiterin geschickt, die das Schreiben aufgesetzt und unterschrieben hat. Keine Rückmeldung - nichts.