Hartz 4 Kostgeld Geldwerter Vorteil?

4 Antworten

Für dieses "Kostgeld" wird er in einem gastronomischen Betrieb ja auch tatsächlich verköstigt.

Das verringert also seinen Bedarf an Lebensmitteln.

Wenn er dafür auch etwas bekommt ( Verpflegung ) dann ist das natürlich auch Einkommen und wird dementsprechend auf seinen Bedarf angerechnet,er bekommt Kostgeld für seine Verpflegung abgezogen,dass gehört aber zur Brutto Vergütung dazu,dafür bekommt er ja aber einen Gegenwert,es muss also kein Geldzufluss sein um als Einkommen zu gelten !

ja das ist korrekt, gehört angerechnet. er bekommt dafür den von dir erwähnten geldwerten vorteil von verköstigung. somit fällt bspweise zuhause kein kostenfaktor in der hinsicht mehr an.