Hartz 4-Eigenanteil bei der miete?

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Da kann was nicht stimmen. Zumal du bzw. ihr ein Anrecht auf eine größere Wohnung habt, die dazu noch teurer ist.

EInfach mit dem Amt in Verbindung treten und nachfragen, was das soll. Es muß ja eine Begründung geben...

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596977408d3a01.php

Hat sich bei euch was verändert? Geht da jemand von euch areiten?

Simmi821  19.06.2013, 11:38

seh ich auch so

SpongeBob2003 
Fragesteller
 19.06.2013, 11:44

Ich beziehe Elterngeld, wobei dieser Antrag noch in Bearbeitung ist. Das Elterngeld wird, obwohl noch kein Bescheid vorliegt, voll angerechnet, sprich es wird mir als Einkommen angerechnet und von der Hartz 4-Leistung abgezogen. Das heisst also ich hab im Endeffekt das selbe Geld wie vorher, daran kanns eigentlich nicht liegen...

Kann richtig sein, wenn z.B. Haushaltstrom in der Warmmiete includiert ist oder wenn einer der 5 aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen ist. In dem Fall fällt sein Anteil 1/5 natürlich auch raus.

Da kann etwas nicht stimmen. Die Kosten der Unterkunft gehören zur Grundsicherung. Und zwar in der tatsächlichen Höhe. Wie ist denn dieser Betrag begründet. Deine Aussage hier ist etwas vage.

Also, das Jobcenter hat die kompletten Kosten und Lasten der Unterkunft in der Berechnung zu berücksichtigen, so aktuell auch die Gerichte in Berlin und Leipzig. Die herangezogenen Listen und Tabellen sind uralt und beinhalten nicht die aktuellen Kosten und Lasten. Für mich kann somit in der Frage einiges nicht stimmen und dehalb rege ich an, den Bescheid noch einmal zu lesen und eine entsprechende Rüge zu prüfen. Beachte bitte die Widerspruchsfrist.

Du bekommst hier verschiedene Antworten.

Deine Frage lässt sich sicher telefonisch besser klären. Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.