Hartz 4 bei Krankschreibung und gültigem Arbeitsvertrag?

6 Antworten

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Wenn Dein Verdienst nach Wegfall des ALG I Deiner Frau nicht für die gesamte Familie ausreicht, bekommt Ihr beide aufstockendes ALG II, ergo nicht nur Deine Frau bezieht ALG II, sondern auch Du und existierende Kinder im Haushalt.

ES ist keine Voraussetzung das Deine Frau arbeitsfähig ist um ALG II zu bekommen, wenn Deine Frau weiterhin arbeitsunfähig ist und die Bedarfsgemeinschaft (Familie) deswegen einen Anspruch auf ALG II hat, wie oben beschrieben, nennt sich der Anteil den Deine Frau bekommt nur Sozialgeld, ist aber im Grunde das Gleiche wie ALG II auch.

Krankenversicherung Deiner Frau würde dann ihre gekündigt werden müssen und sie kann sich kostenlos bei Dir mit familienversichern lassen, wenn sie wieder arbeiten geht, muss sie sich dann wiederselbst versichern.

sassenach4u  25.05.2014, 21:42

Sollte sie dann aber zum Beginn der neuen 3-Jahres-Frist familienversichert sein, steht ihr kein Krankengeld zu. Das bekommen nur Beschäftigte oder ALG I- Bezieher.

Grundsätzlich prüft das Jobcenter den Anspruch auf AlgII. Dein Einkommen würde angerechnet. Du sagst, dass deine Frau nicht arbeiten gehen kann. Ist sie denn erwerbsunfähig? Bezieht sie Erwerbsminderungsrente? Wenn deine Frau keine EM-Rente bezieht, dann ist die erwerbsfähig, das heißt, sie kann mindestens 3 Stunden täglich arbeiten und somit könntet ihr evtl. Hartz IV beziehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, kommt aber auf dein Einkommen an... Ich würde raten, beim Jobcenter unverbindlich vorzusprechen, die sagen euchd ann, ob ihr bei ihnen richtig seid bzw. welche andere Leistungen ihr beantragen könnt.

Wenn ihr verheiratet seid, #### bist in erster Linie DU, #### für den Unterhalt deiner Frau zuständig. Erst wenn ihr zusammen weniger als die Grundsicherung hättet, könntet ihr gemeinsam aufstockend AlG 2 beantragen.

Wieso bekommt sie überhaupt ALG I trotz Arbeitsvertrag? Müsste sie dann nicht Krankengeld von der Krankenkasse bekommen?

Lordikon30 
Fragesteller
 25.05.2014, 21:21

Weil du KRankengeld für die selbe Krankheit max. 78 Wochen am Stück bekommst,dannach wirst du "ausgesteuert"

Dunno2010  27.05.2014, 00:08

Achso, das wusste ich nicht. Aber wenn ihr dann ALG I zusteht, müsste sie danach genauso Anspruch auf ALG II haben, alles andere wäre unlogisch.

Dunno2010  27.05.2014, 00:17

Achja und zu der Vorraussetzung: es gibt Ausnahmen. Ich habe zB als Teilzeitstudentin auch ALG II erhalten. Teilzeitstudenten haben Anspruch. Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von 2 Kleinkindern in Teilzeit studiert habe und ich stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sehr viele Sachbearbeiter haben mich anfangs weg geschickt, aber laut Gesetz hatte ich den Anspruch da man als Teilzeitstudi keinen Bafög- Anspruch hat. Ich musste kämpfen, bekam aber Recht. Ich musste keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und mich auch nicht bewerben. Als ich mal eine neue Sachbearbeiterin bekam, kam auch eine Einladung - sie wollte meinen Fall nur kennenlernen, da es sie wunderte da ich dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung stand und sie nicht wusste dass es da Sonderfälle gibt. Ich denke schon dass deine Frau ein ähnlicher Sonderfall ist.

Arbeitsunfähige beziehen keine Hartz IV Lesitungen, sondern Sozialgeld (früher Sozialhilfe), das heißt im Grtunde nur anders, ist aber leistungsmäßig das Gleiche ... der Antrag ist bei der zuständigen Kommune zu stellen, es wird wie bei Hartz IV genauestens vorhadenes Einkommen und Vermögen geprüft - gegebenenfalls muss sich Deine Frau auch einer amtsärtzlichen Untersuchung stellen, um die Leistungsfähigkeit bzw. Leistungsunfähigkeit feststellen zu können ...

ggfl.s sollte man bei dieser Langzeiterkrankung auch prüfen, ob ggfls. ein Rentenbezug möglich ist