Handy kaputt, zahlt die Haftpflicht den Neu- oder Zeitwert?

5 Antworten

Kann es dann auch sein, dass die mir nur die Reparatur zahlen und ich da noch in Vorkasse gehen muss? Und vor allem wird dann nur das Display ausgetauscht? Der Rahmen ist ja auch kaputt und ich habe immer so gut darauf aufgepasst.

Wenn überhaupt, dann nur den Zeitwert.

es wird immer der Zeitwert gezahlt.

Den Schadenersatz regelt der § 823 BGB. Durch einen Schaden soll der Geschädigte nicht besser gestellt werden, als ohne den Schaden. Außerdem gilt die Schadensminderungspflicht, schließlich geht es um das Geld der Beitragszahler.

Daher grundsätzlich Zeitwertentschädigung.

Dein Freund hat unrecht. Bei der Privathaftpflicht wird nur der Zeitwert gezahlt.. sonst würden noch viel mehr Handys von "Freunden" kaputtgemacht werden.