Handy kaputt, zahlt die Haftpflicht den Neu- oder Zeitwert?
Hi, Mein Freund hat mein Handy kaputt gemacht und das will er seiner Haftpflicht melden. Er ist bei der Aachenmünchener versichert und beteuert mir immer die würden in Höhe des Neuwertes leisten. Allerdings ist er ein kleiner Träumer ;) Jetzt meine Frage: Hat jemand schon Erfahrungen mit der Privaten Haftpflicht der AachenMünchener und kann mir was dazu sagen?
Vielleicht noch ein paar Details: - 1) Der Display ist gesprungen und Glassplitter lösen sich ab (zum Glück habe ich eine Folie drauf und kann mich so nicht am Ohr oder Fingern verletzen) ; - 2) Der Alurahmen ist beschädigt und an der Ecke auch leicht verbogen, so dass auch nur das Ersetzen des Displays schwierig werden könnte. ; - 3) Das Handy ist älter als 6 Monate
5 Antworten
Kann es dann auch sein, dass die mir nur die Reparatur zahlen und ich da noch in Vorkasse gehen muss? Und vor allem wird dann nur das Display ausgetauscht? Der Rahmen ist ja auch kaputt und ich habe immer so gut darauf aufgepasst.
Wenn überhaupt, dann nur den Zeitwert.
es wird immer der Zeitwert gezahlt.
Den Schadenersatz regelt der § 823 BGB. Durch einen Schaden soll der Geschädigte nicht besser gestellt werden, als ohne den Schaden. Außerdem gilt die Schadensminderungspflicht, schließlich geht es um das Geld der Beitragszahler.
Daher grundsätzlich Zeitwertentschädigung.
Dein Freund hat unrecht. Bei der Privathaftpflicht wird nur der Zeitwert gezahlt.. sonst würden noch viel mehr Handys von "Freunden" kaputtgemacht werden.