Handwerker hat Auftrag ausgeführt.Kunde hat eine Aufstellung ohne UST bekommen und in bar bezahlt. Kunde verlangt jetzt eine ordentliche Rechnung?

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Hat der Kunde den Handwerker beauftragt? eine Firma?
Ja, dann kann er eine Rechnung verlangen.

Genau genommen darf der Kunde keine Schwarzarbeit beauftragen, und der Handwerker darf dieser Art Aufträge nicht annehmen.

Wenn der Kunde offiziell dagegen angeht, und beteuert, dass es sich in Sachen "ohne Rechnung" nur um einen Irrtum gehandelt haben kann, ist der Handwerker der Gelackmeierte.

Genauso anders herum (hat sich vor einigen Jahren zugetragen):

Ein Kunde kommt mit seinem Mercedes zum Lackierer, und fragt, was eine Neue Lackierung in Goldmetallic kosten würde.

Der Meister sagt: 2000,-.

Kunde fragt: Hm, und was würde es schwarz kosten?

Meister: Die Hälfte.

Die beiden waren sich einig, und als der Kunde den Wagen abholen wollte, stand sein Benz in der Farbe schwarz auf dem Hof.

Der Kunde hat geklagt und verloren. Der Handwerker (Lackierer) hat sich vorbildlich verhalten und es kann ihm nicht angelastet werden, diese Art von Deal missverstanden zu haben.

Eine Arbeit "unter der Hand" abzuwickeln bedeutet immer ein Risiko, besonders wenn man seinen Vertragspartner nicht genau kennt.

Grüße, ----->

Dackodil  09.03.2019, 08:07

Nee, was hab ich gelacht ;-)))

Danke dafür am frühen Samstag morgen.

Dann muß der Handwerker eine Rechnung ausstellen, in der die üblichen Angaben (Rechnungsaussteller, Empfänger, Datum, Rechnungsnummer usw.) stehen.

Die Leistungen sind einzeln mit dem Nettobetrag aufzuführen und zum Schluß die MwSt gesondert auszuweisen.

Darunter gehört dieser Satz:

"Im obengenannten Endbetrag sind folgende Lohnkosten enthalten:

Lohnkosten netto: ... €

Lohnkosten MwSt: .....€

Lohnkosten brutto: ....€

20% vom Lohnkostenbrutto: ..... €

Nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz sind Sie verpflichtet, diese Rechnung und Ihren Zahlungsbeleg 2 Jahre lang aufzubewahren".



Will der Kunde jetzt die ohnehin strafbare Schwarzarbeit in eine gesetzliche Arbeit mit ausgeworfener MWST umwandeln, indem er eine Rechnung verlangt? Wenn er die Rechnung hat, kann er natürlich Mängel anmelden und diese möglicherweise gerichtlich einklagen, d.h. der Handwerker ist für Schäden und Mängel haftbar. Bei Schwarzarbeit würde der Kunde das vermutlich nicht tun, denn er müßte zugeben, sich strafbar gemacht zu haben.

Die Frage ist, ob der Kunde nach Rechnungstellung vom Handwerker aufgefordert werden kann, die Rechnung nochmals und dieses Mal mit MWST zu bezahlen. Eine Quittung über die Bargeldzahlung wird er nicht erhalten haben, da ihr euch auf Schwarzarbeit geeinigt habt.

Ein etwas verworrener Sachverhalt. Was soll man dir dazu schreiben? Am besten nichts, da ihr euch im strafbaren Rahmen bewegt.

was ist deine frage ?

dann war es keine Firma, sonder ein Schwarzarbeiterfirma, jede Korrekte Firma, stellt eine Detaillierte Rg. aus

>Was passiert wenn er dieses nicht macht?< gar nichts, oder Anzeigen