Hammer und Sichel in der Schule?

2 Antworten

Genau, du hast während des Unterrichts aufzupassen, unterrichtsbegleitende Einträge zu machen und nicht dabei zu malen.

Was hierbei gemalt wird, ist unrelevant, somit die die Maßnahme der Lehrkraft korrekt. Verboten sind allerdings verfassungswidrige Kennzeichen, das wäre z.B. ein Hakenkreuz. Dafür hätte dich der Lehrer anzeigen können (Voraussetzung, Alter über 14 Jahre).

Nein, du darfst das Malen. Aber passe besser auf den Unterricht auf.