Haltung von Vögeln auf dem Balkon - Mietrecht

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als erstes sollten beide Parteien (Beschwerdeführer & Vogelhalter) erstmal miteinander sprechen, bevor der Vermieter/ die Hausverwaltung hinzugezogen wird. Was ich aber kurios finde: ich halte selber 2 Vögel, die ich aber aus Platzgründen nicht auf den Balkon stelle. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Vögel dermaßen viel Dreck auf dem unter meinem Balkon befindlichen machen würden. Schließlich stellt man den Käfig ja nicht direkt an das Geländer, sondern an eine Wand. Und es ist ja nicht so, dass ständig Federn, Körner & Kot aus dem Käfig fallen (und dann noch übers Geländer herunter zum nächsten Balkon purzeln???). Klingt für mich nicht plausibel. So viel Schmutz werfen Vögel nicht aus dem Käfig. Möglicherweise pustet der Vogelhalter aber leere Körnerhülsen auf dem Balkon von den Näpfen? Manche Vogelbesitzer machen das nämlich, und da fliegt das Zeug natürlich sonstwohin.

Doch zunächst sollte der Leidtragende mal mit dem Vogelhalter reden, das ist höflicher als gleich den Vermieter einzuschalten, der dann einen bösen Brief an den Vogelbesitzer schickt. Ich habe das leider selber schon durch, dass sich einige Mieter immer sofort an die Hausverwaltung wenden wenn es Probleme gibt, anstatt mit dem verantwortlichen (störenden) Mieter erstmal zu reden. Also: einfach mal den Vogelbesitzer freundlich darauf ansprechen.

Was macht der Mieter nur, wenn die Spatzen auf seinen Balkon ihr "Häufchen" setzen? Solange es sich nicht um echte Papageien handelt, darf der Mieter die Voliere auf den Balkon stellen.Eine echte Belästigung mit Dreck ginge von mindestens 50 Vögeln aus. Aber so viele Tiere dürften es nicht sein. Ich denke, der hat Langeweile. Vielleicht kann er mal den Vogelhalter besuchen und sich anschauen, wie schön ein Leben mit Tieren sein kann und das die Voliere sauber ist. Evtl. hat dann jeder mehr Verständnis für den anderen - hoffentlich!

Das kommt ganz darauf an, was in deinem Mietvertrag steht, ob du überhaupt Haustiere halten darfst. Dann ist das noch zu klären mit dem Schutz und den anderen Mietern.

joyce123  23.03.2012, 10:50

Vögel zählen zu den Kleintieren und dürfen nicht verboten werden.

Janni87 
Fragesteller
 23.03.2012, 10:51

Es geht hier um Vögel...Die dürfen mietvertraglich gar nicht verboten werden (sofern die Anzahl nicht unangemessen ist).

Ich würde erstmal mit dem Vogelhalter reden ob er nicht einen Schutz anbringen kann damit nicht immer der Schmutz runterfällt .Ich habe selber Vögel und weiß das die viel "Dreck" machen können,auch wenns nur für ein paar Stunden ist. Für nicht Vogelhalter ist das nur schwer zu verstehen. Haben die beiden denn noch nicht miteinander gesprochen? Würde ich als erstes machen bevor ich mich beim Vermieter beschwere.

Janni87 
Fragesteller
 23.03.2012, 10:13

Nein, haben noch nicht miteinander gesprochen. Das mit dem Schutz bzw. abdichten ist mir auch schon eingefallen. Aber ich vermute, dass es eben nicht komplett eingestellt werden kann damit. Habe den Mieter auch eben erreichen können und er will mal gucken, dass er das irgendwie anders hinstellt und abdichtet.

Ich würde es auch nicht gerade prickelnd finden, wenn ich Vogeldreck und Federn vom Nachbarn auf meinem Balkon hätte. Vielleicht wäre es ja möglich, den Balkon so abzudichten, dass nichts mehr runterfallen kann.