Hallo zusammen Darf die MPU mehr als 12 Monate Abstinenz anordnen,?

3 Antworten

"Anordnen" kann der Gutachter die Abstinenzzeit nicht (und nur der Gutachter ist dafür zuständig und nicht die FSSt.), sondern er kann sie im Gutachten empfehlen, damit die nächste Begutachtung positiv ausfällt.

Im Regelfall reichen 12 Monate AB aus. Ausnahmen gibt es aber z.B. bei einer Alk.- oder Drogenabhängigkeit. Hier sollte nach einem Entzug (und wenn keine Therapie gemacht wurde) die belegte Abstinenz deutlich länger als 12 Monate sein. Wie lange genau, dazu ist in den Beurteilungskriterien keine genaue Zeitangabe zu finden, 15 Monate sollten es aber mind. sein.

lifestyle76  28.04.2017, 11:52

Der § 11 FeV regelt, dass die Fahrerlaubnisbehörde festlegt, welche Fragen im Hinblick auf ein Gutschachten zu klären sind. Anlage 4a der FeV legt fest, dass ein Abstinenznachweis zu erbringen ist. Der Gutachter handelt also ausschliesslich auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde und den gesetzlich zwingenden Vorgaben.

nancycotten  01.05.2017, 04:31
@lifestyle76

Ich antworte mal in einem auf deine beiden Anmerkungen. Vllt. hast du den Text nur oberflächlich gelesen, oder aber einfach nicht richtig verstanden.

Du hast die FeV hier ja selbst zitiert (von mir leicht abgeändert im Fettdruck):

Anlage 4a (FeV)

Hat Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln vorgelegen, muss sich die Untersuchung darauf erstrecken, dass eine stabile Abstinenz besteht.

Dieser Zusatz bezieht sich allein auf eine belegte Alk.erkrankung (Abhängigkeit) und nicht generell auf alle MPU'en wegen Alk.

Warum glaubst du wird die MPU von einem unabhängigen Institut durchgeführt?

Selbstverständlich legt die Behörde die Fragestellung fest (ansonsten wüsste der GA ja gar nicht was genau er begutachten soll), die Entscheidung ob Abstinenz oder nicht, ist aber allein die Sache des Gutachters. Dieser richtet sich nach den Beurteilungskriterien der derzeit 3. Auflage und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, die von der BaSt (Bundesanstalt für Straßenwesen) klar vorgegeben sind.

Ich empfehle diese Lektüre..

https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Im besonderen den Punkt 3.13 = Alkohol ab Seite 78.

Anordnen darf nur die Fahrerlaubnisbehörde (sprich: Führerscheinstelle). Üblich sind 6 Monate oder 1 Jahr je nach Lage des einzelnen Falls.

Aber: Laut Fahrerlaubnisverordnung kann die Behörde auch über längere Zeiträume als ein Jahr einen Abstinenznachweis verlangen. In der Praxis wird das meist bei Betroffenen durchgeführt, die an ambulanten Langzeitentwöhnungstherapien (Alkohol/Drogen)teilnehmen.

nancycotten  28.04.2017, 02:48

Anordnen darf nur die Fahrerlaubnisbehörde (sprich: Führerscheinstelle).

Die FSSt. kann da gar nichts anordnen, das ist allein die Sache des Gutachters bei der MPU...

lifestyle76  28.04.2017, 11:47
@nancycotten

Die FSSt. kann da gar nichts anordnen

So? Zu der Aussage hätte ich dann gerne mal die Rechtsgrundlage.

Ich zitiere da gerne mal aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

§ 11 Absatz 6 (FeV)

Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheitendes Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind

Außerdem


Anlage 4a (FeV)

Hat Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln vorgelegen, muss sich die Untersuchung darauf erstrecken, dass eine stabile Abstinenz besteht.


Das heisst erstens, dass die Fahrerlaubnisbehörde festlegt, was zu klären ist und zweitens, dass der Gutachter selbst keinen Handlungsspielraum hat. Er führt das Gutachten ausschliesslich anhand der Vorgaben der Behörde und den gesetzlichen Anordnungen der FeV durch.



nancycotten  01.05.2017, 04:33
@lifestyle76

Lies meinen o. Kommentar.

Habe ich noch nie gehört. Die Abstinenz sollte schon geleistet sein, wenn du zur Mpu gehst.