Hallo, wie lange hat ein Geschädigter Zeit um in eine KFZ-Werkstatt zu gehen? Unfall ist 7 Monate he

8 Antworten

Wenn Du das sowieso über die Versicherung laufen lassen wolltest, informiere die jetzt. Wenn es gut läuft, zieht sie einen Sachverständigen hinzu. Im besten Fall stellt der fest, dass der Schaden nicht mehr auf Dich zurückzuführen ist. Auf gar keinen Fall darf der Unfallgegner den Schaden ohne Freigabe von Dir oder Deiner Versicherung aus diesem Grund beheben lassen.

sabroesch 
Fragesteller
 06.11.2009, 10:30

weist du das genau?

Manne67  06.11.2009, 10:37
@sabroesch

Das ist der normale Weg nach einem Unfall, egal wie lange er her ist. Und Unfälle hatte ich bereits, ja.

anjanni  06.11.2009, 11:01
@sabroesch

sabroesch, der Geschädigte muß seinen Schaden immer beweisen

wenn er erst reparieren läßt, hat er Pech gehabt - das ist Rechtsprechung

Es kann auch, wenn s ganz blöde kommt, direckt nach deine Unfall auch noch eine hinterher passieren, und nicht unbeingt in 6 Monaten- also ab zur Versicherung, Du hasst doch fotos gemacht? und auch Polizei war dabei?

sabroesch 
Fragesteller
 06.11.2009, 10:31

Fotos ja, Polizei nein.

anjanni  06.11.2009, 11:02
@sabroesch

Die Polizei verteilt bei so was in erster Linie Knöllchen, womöglich Punkte ;-)

Da ist erst mal der richtige Ansprechpartner Deine Versicherung. Die werden bei so einer Sache sicherlich eher dreimal nachfragen, als einfach den Schaden zu übernehmen. Überlaß denen das getrost.

Der Geschädigte muß eigentlich umgehend seinen Schaden geltend machen. Und die Versicherung verlangt dann von ihm in der Regel ein Gutachten oder eine Rechnung, zeitnah.

sabroesch 
Fragesteller
 06.11.2009, 10:34

Weist du das mit "umgehend" sicher. Ich danke dir für deine Hilfe.

anjanni  06.11.2009, 10:58
@sabroesch

Nun - es ist ja schon so, wie Du selber schreibst: der Schaden könnte ja irgendwann in den sechs Monaten entstanden sein, oder der Typ hat in der Zwischenzeit einen zusätzlichen Schaden gehabt und will Dir nun die Kosten mit aufdrücken.

Insofern ist umgehend im Prinzip richtig. Wenn er allerdings eine Beweissicherung gemacht hat (z.B. durch ein Gutachten), dann kann er den Schaden auch noch später melden. - Deshalb laß das ruhig von Deiner Versicherung genau prüfen.

Auf einen Anruf des Geschädigten brauchst Du auch gar nicht weiter zu reagieren. Soll er seine Eingaben doch schriftlich machen, so daß Du sie direkt an die Versicherung weiterleiten kannst.

Tja, da hat der jenige Pech gehabt.... kommt etwas zu spät das ganze, da der Schaden auch in den letzten 6 Monaten entstanden sein kann!Zahle nichts, mit der Begründung und schalte Notfalls einen Anwalt ein!

sabroesch 
Fragesteller
 06.11.2009, 10:24

Seh ich auch so. Aber was mach ich wenn die Versicherung jetzt nicht mehr zahlen will, die hat doch bestimmt auch Fristen. Habe echt kein Geld um dies aus eigener Tasche zu löhnen.

ranke41  06.11.2009, 10:28
@sabroesch

Setze dich mit deiner Versicherung in Verbindung und schildere ihnen das so. Er kann ja schlecht nach 6 MONATEN plötzlich behaupten, das doch ein Schaden entstanden ist. Da will jemand Geld absahnen und da muss der jenige SEHR aufpassen, das kann nach hinten losgehen.

Navido  06.11.2009, 10:30
@sabroesch

keine sorge der geschädigte muß jetzt beweisen das der schaden das ist was vor 6 monaten passiert ist das wird nicht ganz einfach für ihn. ich denke mal deine vs wird ich abschmettern ohne probleme. du mußt garnichts zahlen da brauchst du dir keine sorgen machen. du hast ja keine schuld daran das der geschädigte jetzt erst ankommt hast ja alles damals gemeldet bei der vs...

ranke41  06.11.2009, 10:31
@ranke41

Übrigens...du hast von Fristen geschrieben...genau so ist es ...nämlich der "Geschädigte" hat sich auch an Fristen zu halten, seinen Schaden zu melden und 6 Monate ist eindeutig eine Fristüberschreitung... frage einen Anwalt, der wird mir recht geben.

ranke41  06.11.2009, 10:32
@Navido

RICHTIG! DH

DH

DH

DH

DH

DH

sabroesch 
Fragesteller
 06.11.2009, 10:33
@ranke41

Danke für die Unterstützung

Du kannst deine Versicherung anrufen und denn fall Schildern oder bei der Polizei nachfragen ob es rechten´s ist lag der im Koma oder was soll das nach 6 Monaten anzukommen !!!???

sabroesch 
Fragesteller
 06.11.2009, 10:35

Koma? Das ist echt gut. Danke für den Trost!

anjanni  06.11.2009, 11:00

Was soll denn die Polizei damit zu tun haben???