Hallo, werden bei einer Kündigungsfrist nur die Werktage gezählt oder auch die Samstage und Sonntage?
Es gibt ja z.B. eine Frist von 28 Tagen (nach der Probezeit ) und während der Probezeit 14 Tage, aber zählen da nur die Werktage oder auch Wochenenden?
Ich kann mir die Antwort schon denken, aber sicher ist sicher :)
2 Antworten
Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich in Kalendertage berechnet.
Bei einer Frist von zwei Wochen sind das 14 Kalendertage, bei vier Wochen 28 Kalendertage.
Bei "Werktagen" würden ja nur die Tage von Montag bis Samstag zählen. Es zählen aber alle Wochentage.
werktage, solltest du auch an wochenenden arbeiten, dann zählen die normalerweise nich dazu, gibt aber auch sonderregelungen, müsstest mal im büro dann nachfragen.
Das ist völlig falsch!
Die Kündigungsfristen sind Kalendertage - Montag bis Sonntag!
Eine Kündigungsfrist von z.B. 4 Wochen sind also 28 Kalendertage.