Hallo ich wollte was für meine Freundin fragen und zwar wegen besteuerung, Gewerbe und so?

12 Antworten

Das ist ein selbständiges Gewerbe. dafür werden Umsatzsteuern ab dem ersten EURO fällig.

Natürlich muss dieses "Gewerbe" auch angemeldet werden, sonst handelt es sich einfach um "Schwarzarbeit"

Es kommt darauf an, wie viel "DEINE FREUNDIN" verdient.

Das jährliche Mindesteinkommen um eine Steuererklärung abgeben zu müssen ist 2017 8.820 Euro für ledige (unverheiratete), das sind 735 Euro im Monat.

Allerdings musst du möglicherweise trotzdem eine Erklärung abgeben, allerdings bekommst du im Fall von weniger Einkommen den vollen Steuersatz zurück.

Sophiienchen97 
Fragesteller
 29.06.2017, 12:46

Also schick ich sie besser zu nem steuerberater?

number11  29.06.2017, 12:47
@Sophiienchen97

Das wäre auf jeden Fall die sicherste Variante. Der kennt sich damit am besten aus.

kevin1905  29.06.2017, 12:54

Das Finanzamt kann Umsatz und Gewinn nicht riechen, da es keinen Quellensteuerabzug gibt.

Es weiß also genau so wenig wie der Betroffene selbst ob der Grundfreibetrag überschritten ist, daher kann diese Aussage wer weniger als den Grundfreibetrag verdient keine Erklärung abgeben müsse so nicht stehen bleiben.

AUch zahlen viele Selbständige, zumindest am Anfang keine Vorauszahlungen auf die ESt. Daher kann auch nichts erstattet werden.

PatrickLassan  29.06.2017, 13:13


Das jährliche Mindesteinkommen um eine Steuererklärung abgeben zu müssen ist 2017 8.820 Euro f

Das ist der Grundfreibetrag, und der hat mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung überhaupt nichts zu tun.

DerHans  29.06.2017, 17:57
@PatrickLassan

Erst bei Abgabe der Steuererklärung stellt sich dann ja heraus,  ob der Grundfreibetrag erreicht wird.

Außerdem wird auf jeden Fall Umsatzsteuer fällig.

Wenn sie das regelmäßig macht, sollte sie sich da am besten bei einem Steuerberater beraten lassen, ganz so einfach ist das leider nicht.

So bald eine Dienstleistung oder eine Ware zur Gewinnerzielung angeboten wird ist ein Gewerbe an zumelden. Dabei ist es erst einmal unerheblich ob in der Tat tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Freiberufler haben unverzüglich die Aufnahme ihrer Tätigkeit dem Fiananzamt zumelden.

Meldet sie kein Gewerbe an, so begeht sie Schwarzarbeit.

Grundsätzlich gilt erst einmal: Jeder Cent ist zu versteuern.

Jetzt kommt das große aber:

es gibt in allen Bereichen jedoch Freibeträge, die das zu versteuerende Einkommen reduzieren.

Um den Schlaumeiern zu vor zu kommen: ich zähle hier nicht alles auf was es an Freibeträgen gibt.

Bei euerer Kennntnis zum Gewerbetreiben, ist ein  Steuerberater eine unabdingbare Sache.

Die Kosten des Steuerberaters können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Dafür hat man normalerweise einen Steuerberater, da gibt es nämlich ziemlich viel zu beachten.