Hallo ich habe einen Einstellunsbogen unterschrieben und habe jetzt ein anderes Angebot bekommen. Der Chef von der Erst Stelle besteht jetzt auf eine Kündigung?

3 Antworten

Was ist ein Einstellungsbogen? 

Ist denn damit ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen, hast Du schon gearbeitet? Wenn 2x NEIN dann ist auch nix zu kündigen.

Aber was hindert Dich, dem Chef eine Mitteilung zu schreiben, das es sich erledigt hat?

AnniM1995 
Fragesteller
 22.04.2016, 11:26

Ja dann hat sich meine Frage ja beantwortet. Ein Einstellungsfragebogen ist wo ich meine Bank Daten, Adresse, Gehaltsvorstellungen etc. angeben muss. Sorry kenne mich mit so Sachen nicht so gut aus. Ich habe ihm mündlich am Telefon gesagt das sich etwas anderes ergeben hat, da meinte er nur ich muss eine Kündigung schreiben sonst MÜSSTE ich am 1.5 dort anfangen.... Keine Ahnung was das soll, geschweige was ich kündigen muss ...

Maximilian112  22.04.2016, 11:28
@AnniM1995

Ich hab mir jetzt irgendeinen Einstellungsbogen aus dem Netz herunter geladen. mE ist das schon ein Arbeitsvertrag.

In dem Bogen sind einige Dinge fixiert die ein Arbeitsverhältnis begründen. Befristet/unbefristet, Arbeitsbeginn, Art der Tätigkeit usw

Mit zwei Unterschriften ist das ein Vertrag.

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Schreib einen Zweizeiler mit Bezug auf das Telefongespräch und alle sind glücklich.

AnniM1995 
Fragesteller
 22.04.2016, 11:31
@Maximilian112

gut dann mach ich das...Danke :)

Wenn kein mündl. oder schriftl. Vertrag zustande gekommen ist kannst du auch keinen kündigen. Welchen denn? Frage ihn mal welchen, wenn es keinen gibt?


AnniM1995 
Fragesteller
 22.04.2016, 11:14

jaa ich habe mich auch gefragt warum er eine Kündigung haben möchte wenn ich nur den Einstellungsbogen unterschrieben habe und kein Vertrag. Kann es evtl. daran liegen das Gehalt und Arbeitsbeginn in dem Einstellungsbogen stehen?

Centario  22.04.2016, 12:04
@AnniM1995

Da sollte geklärt werden ob der Einstellungsbogen einen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist. Bei mir ist ein Arbeitsvertrag immer noch ein Arbeitsvertrag. Ich kenne nicht den genauen Wortlaut des EB, allerdings wäre das eine ganz andere Form von AV?

Hast du einen Vertrag unterschrieben? Einstellungsbogen kenn ich nicht, geht es um Deutschland? In den Verträgen ist meistens ein Passus das eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich ist. Du musst halt mal lesen was du konkret unterschrieben hast, das empfhielt sich sowieso, und ansonsten kündigst du zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Du solltest aber klären ob das andere Angebot solange gilt.

AnniM1995 
Fragesteller
 22.04.2016, 11:20

ja es geht um Deutschland :) natürlich habe ich mir das vorher alles durchgelesen bevor ich unterschrieben habe. 

maxim65  22.04.2016, 11:23
@AnniM1995

Wenn ich den anderen Kommentar lese gilt das als Vertrag. Der Arbeitsbeginn steht explizit drin. Dann kündige und rede mit dem Chef ob er wirklich auf einen Arbeitsantritt besteht. Es wären ja eh wohl max. 14 Tage. 

AnniM1995 
Fragesteller
 22.04.2016, 11:30
@maxim65

jaa okay...