hallo Expertengemeinde, gibt es auf Friedhöfen eine Liegeordnung, wonach in einem Familiengrab die Verstorbenen gebettet werden-z.B Herren rechts, Damen links?

3 Antworten

Traditionell liegt die Frau auf der rechten Seite ihres Ehemannes. Wenn du also am Fußende des Grabes stehst, würde dein Vater auf der von dir aus rechten Seite liegen.

Davon kann aber auch abgewichen werden. Zum Beispiel wenn die Beisetzung in einem bestehenden Familiengrab stattfindet und auf der Frauenseite die Ruhezeit noch nicht verstrichen ist. Wenn du ganz sicher sein willst, fragst du beim zuständigen Friedhofsamt nach. Die haben Unterlagen darüber, wer in welchem Grab beigesetzt wurde.

Ohne es wirklich zu wissen, sage ich nein.

Da darf auch `mal die Mutti oben liegen.

Ich will Dich nicht verletzen, finde Deine Frage nur sehr "preussisch".

Das hängt wahrscheinlich auch von den örtlichen Gegebenheiten ab, In unserem Familiengrab liegen Opa, darauf Oma, darauf Papa, darauf Mutti und leider viel zu früh, meine Schwester zu oberst.

Der Friedhof ist endlich, darum werden die Gräber, fast wie in berühmten Ghettos, nahezu endlos belegt. 

Vippo 
Fragesteller
 10.10.2015, 12:49

demnach liegen alle mittig- das macht Sinn bei Platzmangel. Die Grabfläche entspricht der Größe eines großzügigen Doppelbettes... Uns Kindern geht es darum, dem Vater nachträglich etwas speziell auf seine Liegeseite zu pflanzen, und so fragten wir uns gestern, wo er innerhalb dieser Grabstelle überhaupt "liegt". Das ist nach 14 Liegejahren natürlich eine rein symbolische Geste ... Wir dachten halt, daß in unserem Land der Verordnungen auch die Ewigkeit einem Regelwerk unterliegt.

RatKing  10.10.2015, 13:53
@Vippo

Also in unserer Stadt gilt für den städtischen Friedhof: die verstorbenen werden übereinander gebettet. Irgendwann müssen die Nachkommen das Grab neu kaufen ansonsten wird es für den nächsten Nutzer geräumt.

Gruß, RatKing

du bezahlst das doch

also bestimmst du auch

Vippo 
Fragesteller
 10.10.2015, 12:16

Na ja, mein Vater ist bereits seit 14 Jahren tot und hat das Finanzielle einschließlich Grabpflege damals selbst im Vorfeld geregelt...-