Hallo, darf der Vermieter die Reparaturkosten für Heizung den Mieter in der Rechnung stellen? Hat da jemand schon Erfahrung?

11 Antworten

Wieder so eine Frage, die dermaßen allgemein gestellt dass man kaum eine Antwort geben kann.

Grundsätzlich sind Reparaturen an der Heizung Sache des Vermieters und er muss diese auch bezahlen. Die Klausel für Kleinreparaturen greift nicht bei einem Defekt oder Reparatur an der Heizung.

Nein !

Grundsätzlich nicht, denn sie ist Eigentum des Vermieters und er muss für ihren funktionsfähigen Zustand sorgen, also auch für Reparaturen haften.

Ausnahme, du bist für die Reparatur verantwortlich, weil du die Heizung beschädigt hast !

saskia19922012 
Fragesteller
 16.01.2020, 14:01

Die Heizung ist ausgefallen und wir haben ihn informiert

pool56  16.01.2020, 14:22
@saskia19922012

Habe gerade eine weitere Antwort von dir gelesen. Hättest natürlich besser schon bei Fragestellung sagen sollen, dass die Heizung ausgefallen war und dein VM nun die Reparatur kosten vermutlich auf die NebebenKostenAbrechnung MIT draufgesetzt hat.

DAS geht natürlich gar nicht!

Schreib deinem VM eine noch freundliche E-Mail, dass du ihn um eine rechtlich korrekte NK-Abrechnung bittest und er die Reparaturkosten seiner Heizung zu bezahlen hat, nicht sein Mieter. Warte dann max. 14 Tage auf Antwort.

Falls KEINE oder eine ABSCHLÄGIGE Antwort kommt, erneute E-Mail mit Hinweis darauf, dass du die Heizkostenreparaturrechnung nicht bezahlst und nur die gerechtfertigte NK-Nachzahlung(?) ohne die Reparaturkosten überweist.

Macht der VM dennoch weiter Ärger, gehst du direkt zum Rechtsanwalt!

saskia19922012 
Fragesteller
 16.01.2020, 14:23
@pool56

Danke.

pool56  16.01.2020, 14:26
@saskia19922012

Bitteschön, gern geschehen. ...und das ist eine glasklare Rechtslage! Der VM versucht ganz einfach dummdreist, ob ihr so "freundlich" seid und ihm Geld schenkt.

Wartungskosten an der Heizungsanlage dürfen als Heiznebenkosten den Heizkosten zugeordnet und mit diesen umgelegt werden. Nicht so Reparaturkosten. Diese gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters.

Da diese dir in der Jahresabrechnung berechnet wurden, ist das zumindest ein inhaltlicher Fehler den du deshalb selbst korrigieren darfst. Ziehe diesen konkreten Betrag von der Nachzahlung ab bzw. erhöht sich evtl. dein Guthaben entsprechend. Das Vorstehende gibst du dem Vermieter als Einspruch zur Kenntnis (schriftlich, Einwurfeinschreiben).

Was wurde denn konkret repariert? Wenn einfach nur das Thermostat am Heizkörper defekt war, könnte der Vermieter dies bei einer gültigen Kleinstreparatur dem Mieter in Rechnung stellen.

Alle anderen Reparaturmaßnahmen sind dann Sache des Vermieters, wenn Du die Heizung nicht gerade beschädigt hast.

Das wäre nur möglich, wenn der Vermieter die Heizung beschädigt hätte.

"Normale" Reparaturkosten sind Sache des Eigentümers.

Quandt  16.01.2020, 13:26

Du meinst wohl: Mieter

DerHans  16.01.2020, 14:26
@Quandt

Natürlich, sorry