Haftpflichtversicherung vom Fahrer abhängig?

8 Antworten

Hallo HoumamSenou,

du brauchst keine Angst haben!

Die Versicherung wird bestimmt nicht die Zahlung verweigern, nur weil du nicht als Fahrer oder Halter eingetragen bist.

Derartige Probleme gibt's eigentlich nur, wenn die Beiträge länger nicht bezahlt wurden, oder der Fahrer alkoholisiert und/oder ohne Führerschein unterwegs war.

Es ist aber wahrscheinlich, dass die Versicherung nachfragt, warum du gefahren bist, ohne als Fahrer eingetragen zu sein.

Wenn es ein Notfall war, ist es sowieso gar kein Problem.

Ansonsten handhaben das die Unternehmen unterschiedlich. Da will ich mich nicht festlegen. In den Bedingungen stehen mögliche "'Vertragsstrafen", deren Anwendung aber auch im Ermessen des Anbieters liegt.

Wenn du das Auto deiner Freundin mit einer gewissen Regelmäßigkeit nutzt, werden sie dich bestimmt zumindest für die Zukunft als Fahrer eintragen wollen. Wohnt ihr beide zusammen? Dann kann man dich vllt. sogar kostenfrei eintragen. Dann seid ihr beiden für die Zukunft alle Sorgen los und zahlt nichtmal mehr.

Ggf. will das Unternehmen den erhöhten Beitrag auch schon rückwirkend ab Jahresbeginn haben.

Sollte sich der Verdacht erhärten, dass du nicht eingetragen bist um Geld zu sparen, ist das nicht optimal ;) Dann habe ich auch schon von einer Nachzahlung rückwirkend ab Vertragsbeginn oder sogar einem Jahresbeitrag extra gehört.

Ich wünsche dir ein friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute für 2017.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

Grundsätzlich reguliert die Haftpflichtversicherung alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt wurden. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, wo die Versicherung nicht zahlen muss. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, wenn der Unfall vorsätzlich herbei geführt wurde.

Selbst wenn der Fahrer nicht als berechtigte Person im Versicherungsvertrag eingetragen war, muss die Versicherung dennoch zahlen. Allerdings wird sich die Versicherung an den Versicherungsnehmer wenden und von ihm (auch im Nachhinein noch) zusätzliche Prämien wegen falscher Angaben im Vertrag fordern.

Menuett  11.12.2016, 13:11

Nein, die KFZ-Versicherung muß IMMER zahlen.

Ggf. kann sie Regress beim Versicherungsnehmer nehmen, aber auch der ist auf 5000€ beschränkt.

derhandkuss  11.12.2016, 13:48
@Menuett

Ein Dieb entwendet Dein Fahrzeug, um damit die Schaufensterscheibe des Juweliers zu Bruch zu fahren. Aus der Auslage entwendet der Dieb anschließend alles mit Wert. Muss die Kfz-Haftpflicht die zerstörte Scheibe zahlen? Nein!

kevin1905  12.12.2016, 13:29
@derhandkuss

Muss die Kfz-Haftpflicht die zerstörte Scheibe zahlen? Nein!

Ist ja auch kein Unfall, sondern eine Sachbeschädigung in Tateinheit mit einem Diebstahl.

Menuett  12.12.2016, 14:03
@derhandkuss

Eine HAFTpflicht versicherung zahlt nur Schäden gegenüber Dritten.

Wenn eingebrochen wird, hat das absolut nichts mit der Haftpflichtversicherung zu tun.

Du hast so richtig gar keine Ahnung von der Materie, warum schreibt man dann so etwas?

Falls dies kein Notfall war, dann sollte dich deine Freundin als weiteren Fahrer bei ihrer Versicherung anmelden, dann brauchst du in Zukunft keine Angst zu haben und deine Freundin keine Prämiennachzahlung befürchten im Falle eines Unfalls - natürlich ist das Auto haftpflichtversichert und der Schaden wird übernommen, egal wer damit rumfährt... ;-)

Gruß siola55

Die Kfz Haftpflichtversicherung muss in jedem Fall für Schäden zahlen die durch das Kfz selbst oder durch dessen Benutzung entstehen haften.

Zusätzlich gibt es in modernen privaten Haftpflichtversicherungen Einschlüsse um zb. beim be - und entladen nicht jedes mal die Kfz Versicherung zu belasten da diese wegen jedem regulierten Schaden eine Rückstufung der SF klasse vornehmen würde.  weitere neue Einschlüsse sind die übernahme des Betrages der während der nächsten fünf Jahre durch die Rückstufung entsteht falls man mit einem fremden Kfz einen Schaden anrichtet. Gleiches gilt dann auch für die Kaskoversicherung und die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung.

Die Haftpflicht übernimmt die Schäden der Gegenseite, die Vollkasko die eigenen (TK übernimmt Glas).

Hat die Dame eine Fahrerkreisbegrenzung im Vertrag so hat sie dagegen verstoßen, in dem sie dich fahren ließ.

Ergo wird die Prämie rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit neu berechnet, mit uneingeschränktem Fahrerkreis. Die Differenz muss deine Freundin nun nachzahlen.

Ferner kann die Versicherung eine Vertragsstrafe festsetzen in der Höhe eines Jahresbeitrags.