Haftbefehl gegen eine person die nicht bei mir gemeldet ist.muss ich polizei rein lassen?

4 Antworten

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Also erstmal,  NEIN - man muß die Polizei natürlich nicht einfach so in sein Haus lassen! Sie brauchen einen Durchsuchungsbefehl.

Aber wenn die Polizei einen Durchsuchungsfehl/Haftbefehl haben (z.B. wegen Drogen oder weil dein Freund irgendwas schlimmes angestellt hat), dann treten sie wirklich die Türe ein - da kannst du auch nachts nackt im Bett liegen, die Leute kommen maskiert und bewaffnet in dein Schlafgemach und nehmen dich mit! Ganz ehrlich! Das ist alles andere als lustig, da geht dir der A*rsch erstmal auf Grundeis. Und nachts ist die Chance größer jemanden anzutreffen, als tagsüber. Einer Freundin von mir ist das mal passiert, weil ihr Freund mit Drogen gehandelt hat. Bis dein Freund gefunden wurde, können sie natürlich immer wieder kommen, weil sie denken, dein Freund hält sich bei dir auf!

 

Biene212 
Fragesteller
 15.05.2011, 15:27

Ich bin GETRENNT von ihm und habe dies der polizei unter zeugen auch gesagt!Und ER wohnte NIE bei mir und ist auch NICHT bei MIR gemeldet..Was wollen die dann von mir?Die wohnung haben sie freitag eingetreten weil niemand da war und alles auf den kopf gestellt...nix gefunden,nix von haftbefehl erwähnt (ich geh nur davon aus das er jetzt ein hat).Bei seinem Vater waren sie gar nicht...

Spirou  15.05.2011, 15:28

Schon lange nicht mehr so einen Mist gelesen!

Die Polizei tritt keine Türen ein, die holen einen Schlosser!

Ausserdem muss Gefahr im Verzug gewesen sein, das sie dass ohne Deine Anwesenheit gemacht haben. Heisst, der Typ muss einiges angestellt haben.

Und ja, Du musst die Polizei rein lassen.

Schau Dir halt beim nächsten Mal die Gangster genauer an, mit denen Du verkehrst!

siller  15.05.2011, 15:24

Lies doch mal richtig - verdammt! Gegen ihren Freund (egal ob Freund oder Exfreund- sie hat mit ihm verkehrt) liegt ein Haftbefehl vor, er wird also irgendwas schlimmes angestellt haben. Da holt die Polizei keinen Schlosser mehr!

Spirou  15.05.2011, 15:27
@siller

Sorry,aber Du hast von tuten und blasen null Ahnung! Und von Polizeirecht erst recht nicht.

Also laber nicht so einen gequierlten Mist!

Biene212 
Fragesteller
 15.05.2011, 15:30
@siller

Danke dir,wenigstens verstehst du es! Er wurde mit drogen erwischt wieviel usw weiss ich doch net..ich weiss seit 2 wo nicht wo er ist,will ich auch nicht!!! Er hatte noch eine bewährung offen...somit wäre das ja jetzt ein wiederruf oder?Der anwalt hat freitags niemand mehr bei gericht erreicht um nachzufragen ob es ein haftbefehl gibt oder nicht!

Biene212 
Fragesteller
 15.05.2011, 15:35
@siller

Danke dir,wenigstens verstehst du es! Er wurde mit drogen erwischt wieviel usw weiss ich doch net..ich weiss seit 2 wo nicht wo er ist,will ich auch nicht!!! Er hatte noch eine bewährung offen...somit wäre das ja jetzt ein wiederruf oder?Der anwalt hat freitags niemand mehr bei gericht erreicht um nachzufragen ob es ein haftbefehl gibt oder nicht!

Warum solltest du die Polizei nicht reinlassen? Von dir wollen sie ja nix. Die Polizei muß ja von irgendwoher Infos haben, daß dein Ex bei dir wohnt, sonst wären sie nicht zu dir gekommen.

Biene212 
Fragesteller
 15.05.2011, 15:21

Ich sage ja nicht das ich sie NICHT rein lassen werde..mein anwalt meinte das sie wegen einem haftbefehl nicht nochmal meine türe eintreten dürftenEr gegen die angeht weil man die tür auch anders hätte öffnen können und weil sie nicht mal den dursuchungsbechluss hatten..Ich habe eine kleine tochter und will nicht das sie so etwas mitbekommt deswegen erkundige ich mich ja..REr wurde wohl mit drogen erwischt von dem ich nichts wusste da wir seit 2 wochen GAR NIX mehr miteinander zu tun haben..und deswegen wollten die auch bei mir schauen..hatte ja nix zu befürchten und gefunden wurde ja auch nix..Er wohnt und ist schon immer nur bei seiner mutter gemeldet..bei der sie am freitag auch dursucht haben.Leider wissen wir nicht ob der haftbefehl definitiv raus ist oder nicht das werde ich morgen beim Anwalt erfahren.Sollte er raus sein,muss ich dann damit rechnen das sie wieder zu mir kommen?

Biene212 
Fragesteller
 15.05.2011, 15:21

Ich sage ja nicht das ich sie NICHT rein lassen werde..mein anwalt meinte das sie wegen einem haftbefehl nicht nochmal meine türe eintreten dürftenEr gegen die angeht weil man die tür auch anders hätte öffnen können und weil sie nicht mal den dursuchungsbechluss hatten..Ich habe eine kleine tochter und will nicht das sie so etwas mitbekommt sedwegen erkundige ich mich ja..REr wurde wohl mit drigen erwischt von dem ich nichts wusste da wir seit 2 wochen GAR NIX mehr miteinander zu tun haben..und deswegen wollten die auch bei mir schauen..hatte ja nix zu befürchten und gefunden wurde ja auch nix..Er wohnt und ist schon immer nur bei seiner mutter gemeldet..bei der sie am freitag auch dursucht haben.Leider wissen wir nicht ob der haftbefehl definitiv raus ist oder nicht das werde ich morgen beim Anwalt erfahren.Sollte er raus sein,muss ich dann damit rechnen das sie wieder zu mir kommen?

Dies sollte dir normalerweise alles dein Anwalt schon erklärt haben sollen ansonsten ist es kein guter Anwalt