Haftbar obwohl kein Bescheid vom Nachlassgericht?

3 Antworten

Du musst das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach KENNTNIS des Todesfalls annehmen oder ausschlagen - da kommt kein Brief vom Nachlassgericht.

Leg das Schreiben erst mal zur Seite, vlt. ist es ja Betrug. Du musst erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.

ch habe nie einen Brief vom Nachlassgericht bekommen. Solange der nicht kommt, kann ich ja das Erbe auch nicht annehmen/ausschlagen, oder?

Falsch: Die Erbschaft ist dir automatisch und nach sechs Wochen unwiderruflich zugefallen, § 1922 BGB :-O Damit haftest du als Rechtsnachfolger gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe, selbst aus eigenem Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten, also Gläubigerforderungen :-O

Für die Kenntnis spielt es keine Rolle, wie du die erlangt hast; das Nachlassgericht ist jedenfalls nicht verpflichtet, Erben zu ermitteln oder gar fristwahrend zu informieren, wenn es dafür keinen Anhaltspunkt, etwa ein Testament oder Auskunft Dritter über deine mögliche Erbenstellung gab :-(

Sofern du nicht nachweislich an der Kenntnisnahme gehindert warst, etwa in Timbuktu als Entwicklungshelfer Wasserleitungen verlegt hast, wirst du kaum glaubhaft vortragen können, vom Tod deines Vaters über ein Jahr lang (!9 rein garnichts mitbekommen zu haben.

Spätestens wegen der Beerdigungskosten oder auch Grabnutzungsgebühren dürfter irgend jemand an dich herangetreten sein, sei es das Sozailamt mit Kostenerstattungsanspruch gegen bestattungsverpflichtete Angehörige. Und Kondelenzbriefe, Traueranzeigen oder öffentliche Bekanntmachungen des Standesamtes waren verfügbar :-(

Auch eine Anfechtung der Erbschaftsannahme dürfte scheitern, da man mit eigener Nachlassprüfung von der Gläubigerforderung über 7000 EUR hätte erfahren können.

G imager761

Wenn das Sozialamt die Kosten für die Beerdigung bezahlt hat,und Du als Sohn jetzt greifbar bist wirst Du die Auslagen erstatten müssen wenn du finanziell dazu in der Lage bist.