Haft und Bäwährung

8 Antworten

Hallo,

als Jura Student kann ich dies dir beantworten.

Bei einer Haftstrafe muss grundsätzlich 1/2 der Haftstrafe abgesessen werden.

Diese 1/2 Regel kann jedoch nur bei guter Führung angewendet werden. Bei schlechter Führung, müssen die ganzen 3 Jahre und 9 Monate abgesessen werden.

Dann gibt es noch die 2/3 Regel.

Wie du bereits gesagt hast, ist dein Mann erst gestern in die JVA gekommen. Somit kann er da nicht dabei sein, es ist schließlich eine HaftSTRAFE.

Ein Teil seiner Strafe ist eben, nicht bei der Geburt seiner Tochter dabei zu sein.

Für den Antrag braucht man keinen Anwalt, das kann er in der Anstalt formlos 3-4 Wochen vor dem 1/2-Zeitpunkt oder 2/3 Zeitpunkt machen. Realistische Chancen wird er erst mit dem 2/3-Antrag haben. Da stehen die Chancen - bei guter Führung - gut.

In den offenen Vollzug kann er erstmal nicht, weil er die Haftstrafe erst angetreten hat. Diesen kann er beantragen, wenn der Großteil der Haftstrafe abgesessen ist.

Und zu deiner Frage mit den Feiertagen:

Dein Mann ist in einer Justisvollzugsanstalt und verbüßt dort eine Freiheitsstrafe von knapp 4 Jahren. Warum soll er raus kommen dürfen? Es wird schon seinen Grund haben, warum er für 4 Jahre in eine JVA muss.

Es ist eine JVA, da kann man nicht einfach so mal raus.

Bei weiteren Fragen, gerne eine persönliche Nachricht.

Du schreibst, nur Leute, die sich damit auskennen ... ich möchte Dir dennoch schreiben und Dir erstmal viel Kraft in dieser sicher schweren Zeit wünschen; mit dem Thema "Haft" hatte ich bisher hier noch nie eine Frage gesehen und ich bin öfter mal hier unterwegs ... ein kleines bißchen Erfahrung gibt es, aber keine direkt persönliche, sondern beruflicher Art. ... Tja, wie kann ich Dir helfen - mein Tipp wäre, direkt in der Haftanstalt anzurufen und denen alle Deine Fragen zu stellen; alternativ per mail. Falls Du Dich nicht traust, biete ich Dir an, das Telefonat zu übernehmen. In dem Fall würde ich Dich bitten, hier bei guteFrage meine Freundin zu werden; im zweiten Schritt können wir Telefonnummern austauschen und dann den Rest bequatschen ... ich bin noch ca. 1 Stunde online ...

Talfee  14.10.2013, 10:21

Dein Tipp nützt leider nichts, da telefonisch KEINE Auskünfte erteilt werden. DATENSCHUTZ!!!!!

Regina3  14.10.2013, 11:33
@Talfee

Das ist schon strenger alles, als ich dachte ... habe mal kurz im Jugendvollzug mitgearbeitet, aber in diese Prozesse leider kaum Einblicke erhalten ... ich selber hatte Schweigepflicht, aber das ist eh klar ...

... heißt also, die Kontaktaufnahme und damit die Initiative müssen von Deinem Partner ausgehen? Hat er die Möglichkeit, etwas schriftlich abzugeben, dass er den Datenschutz Dir gegenüber aufheben möchte, Du also Auskünfte - auch telefonisch - erhalten darfst?

Hallo, also bei 3 Jahren und 9 Monaten Freiheitsentzug kann bei guter Führung nach zwei Drittel ( 2Jahre und 6 Monate) eine Entlassung auf Bewährung erfolgen. Halbstrafe wir nur sehr selten angewandt. Wenn Dein Mann solch eine Strafe erhielt, muss eine arge Körperverletzung erfolgt sein. Ich denke mal, es war eine gefährliche Körperverletzung. Ich wünsche Dir viel Kraft und Mut in dieser schweren Zeit.

;-)

Hallo,

dein Mann ist gerade erst angekommen und wird eine Reihe von Untersuchungen und Gespräche zuerst haben. In sogenannten Konferenzen wird der Haftverlauf deines Mannes geplant und ein Vollzugsplan erstellt. Der wird regelmäßig fortgeschrieben und ist abhängig von der Mitarbeit deines Mannes.

Wenn er geeignet ist, KANN durchaus eine Verlegung in den offenen Vollzug möglich sein - nur wann das ist, entscheidet der Anstaltsleiter.

Auf dem Vollstreckungsblatt deines Mannes stehen verschiedene Daten für den Halbstrafenzeitpunkt und 2/3 Termin. Eine vorzeitige Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt ist sehr sehr selten und in der Regel auch nur bei einem Strafmaß bis zu 2 Jahren möglich. Als Ersttäter hat er eine gute Chance zum 2/3 Zeitpunkt vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden. Zum gegebenen Zeit wird ein Antrag gestellt, nach Stellungnahme der Anstalt und StA und einer eventuellen mündlichen Anhörung wird die Strafvollstreckungskammer dies entweder befürworten oder ablehnen. Bei seiner Straflänge wäre der 2/3 Zeitpunkt ca. in 30 Monaten bzw. 2,6 Jahren.

Wenn er vorher in U-Haft gesessen hat - wird diese Zeit i d. R. mit angerechnet.

Bei Besuchen in der JVA Tonna MUSS dein Mann einen Besuchstermin beantragen und teilt dir diesen dann mit. Die nächsten Besuch kannst du dann selbst beim ersten Besuch vereinbaren. Besuchszeit ist 2x im Monat 1,5 Stunden - falls du eine lange Anreise hast ist es vielleicht auch möglich diese zusammenzulegen auf 1x 3 Std. - das kannst du aber telefonisch klären. Zugelassen sind 3 Personen pro Besuch und es kann 15,-€ Hartgeld mitgebracht werden für Tabak, Getränke etc. VG.

sieben zwölftel oder zwei drittel. also rechne 45 monate geteilt durch zwolf mal sieben (wenn ich richtig rechne) auf jedenfall sind das die zwei knast optionen,kenn ich zu gut..