Händler verkäuft nur Autos an Gewerbetreibende, unseriös?

10 Antworten

Hallo!

Das muss nicht unseriös sein, solche Händler beziehen ihre Autos oft im Paket von Markenhändlern, die so etwas selber nicht mehr verkaufen. 

Bei 7000 Euro kommt's drauf an was da ist: Ein 15 Jahre alter Mercedes der E-Klasse ist auch im sehr guten Zustand nicht mehr garantiefähig, da kann man so was eher über die Schiene kaufen wie mit dem Gewerbeschein des Onkels. Geht es um einen relativ jungen Kleinwagen, würde ich dieses Angebot ausschlagen & zum Vertragshändler gehen, wo man mit Gewährleistung kauft.

Bei einem Preis von 7000€ sollte der Händler Gewährleistung geben können. Es sei denn, das Auto hat Mängel, und der Händler weiss davon. Von einem 'guten' Angebot kann man hier demnach nicht sprechen.

Ich würde mich woanders umsehen. Für den Preis muss sich was mit Gewährleistung finden lassen.

.... aber jeder darf sich doch seine Kunden aussuchen.

Hallo AskAlpha,

der Grund warum viele Händler Fahrzeuge nur an Gewerbetreibende verkaufen hat nicht unbedingt was mit Unseriosität, zu tun, sondern damit,

  • dass der Händler anderen Gewerbetreibenden gegenüber die Gewährleistung ausschließen bzw.
  • dass der  Händler Privatpersonen gegenüber die Gewährleistung nicht ausschließen kann.

Insbesondere bei Fahrzeugen

  • mit hoher Kilometerleistung oder
  • die besonders oft Schäden haben oder
  • bei denen die zu erwartenden Reparaturen besonders Kostspielig sind

macht es für die Händler wenig Sinn ein Fahrzeug mit Gewährleistung zu verkaufen.

Würdest Du denn ein Auto für 7000 Euro verkaufen, wenn Du wüsstest, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass z.B. der Motor innerhalb des nächsten Jahres kaputt geht und Du aufgrund Deiner Gewährleistungspflicht den Motor vielleicht für mehre tausend Euro reparieren müsstest?

Der Händler kann doch auch nicht in das Fahrzeug reinsehen und erahnen, ob irgendwelche Bauteile schon beim Verkauf schadhaft sind und demnächst kaputt gehen.

Insbesondere das erste halbe Jahr ist für den Händler kritisch, denn wenn in dieser Zeit etwas kaputt geht, ist er in der Nachweispflicht, dass das Bauteil nicht bereits bei Verkauf schadhaft war, sondern der Schaden erst nach Übergabe eingetreten ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Das ist nicht grundsätzlich unseriös. Er wird nur an Gewerbe verkaufen wollen, weil er nur dann die Gewährleistung aus Sachmangel ausschließen kann.

D.h. wenn Du "über" Deinen Onkel kaufst, hast Du keinerlei Gewährleistungsanspruch (rein juristisch gegen Deinen Onkel, aber das wirst Du ja wohl kaum machen).